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  Überblick

IX. Chronik ausgewählter Ereignisse

Neue Kommission

Nach schriftlicher Befragung und Anhörung jedes einzelnen designierten Kommissionsmitglieds in den Fachausschüssen des EP (30.8.–7.9.1999) bestätigt das EP am 15.9.1999 in vier Einzelabstimmungen die neue Kommission für eine Amtszeit bis 22.1.2005: Die Abgeordneten sprechen Romano Prodi , dem früheren Ministerpräsidenten Italiens, als neuem Kommissionspräsidenten und der Kommission als Kollegialorgan zunächst für die verbleibende Amtszeit der bisherigen, seit ihrem Rücktritt am 16.3.1999 nur noch geschäftsführenden Kommission unter Jacques Santer mit 446 gegen 126 Stimmen bei 23 Enthaltungen bzw. 427 gegen 138 Stimmen bei 29 Enthaltungen und anschließend für die folgende fünfjährige Amtszeit mit 426 gegen 134 Stimmen bei 32 Enthaltungen bzw. 404 gegen 153 Stimmen bei 37 Enthaltungen das Vertrauen aus. Die Vorbehalte gegen die neue Kommission beziehen sich auf Bedenken gegenüber einzelnen Kommissaren und die Übernahme von vier Mitgliedern der bisherigen Kommission; umstritten sind der belgische Sozialist Philippe Busquin wegen Verwicklung in Parteispenden- und Schmiergeldaffären und Zweifeln an dessen fachlicher Qualifikation, die konservative ehemalige spanische Landwirtschaftsministerin Palacio de Loyala wegen möglicher Verwicklung in einen Agrar-Subventionsbetrug und der französische Sozialist Pascal Lamy, langjähriger Kabinettschef des früheren Kommissionspräsidenten Jacques Delors. Vor den Abstimmungen hatte Prodi wiederholt eine enge Zusammenarbeit mit dem EP, die ernsthafte Prüfung etwaiger Rücktrittsforderungen des EP an einzelne Kommissionsmitglieder und eine grundlegende Reform der Kommission zugesagt. Die Mitglieder der neuen Kommission verpflichten sich, auf Verlangen des Kommissionspräsidenten zurückzutreten. Sie werden nach Ernennung durch die Mitgliedstaaten (15.9.) am 17.9.1999 vor dem EuGH vereidigt. Der von der Kommission auf ihrer ersten regulären Sitzung am 18.9. beschlossene Verhaltenskodex, der Interessenkonflikte vermeiden soll, untersagt Kommissaren Nebentätigkeiten und die Annahme von Geschenken im Wert von über 150 €; die persönlichen Einkommensverhältnisse und die der Ehepartner müssen offen gelegt sowie deren berufliche Tätigkeit gemeldet werden. Kommissare, die binnen eines Jahres nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt eine neue Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen vorher die Kommission und im Einzelfall eine Ethikkommission einschalten. – Die Kommission beginnt am 29.9.1999 mit der *Reform ihrer Verwaltung*, deren Ziel es ist, ihre Leistungsfähigkeit, Effizienz und Transparenz zu erhöhen. Die Zahl der Generaldirektionen und Dienste wird von 42 auf 36 verringert; neu eingerichtet werden die Generaldirektionen EU-Erweiterung sowie Justiz und Inneres. Nationale »Erbhöfe« in der Verwaltung sollen abgeschafft werden. Künftig darf ein Generaldirektor maximal sieben Jahren denselben Posten innehaben. Der Kommissar und die ihm zugeordneten Generaldirektoren müssen grundsätzlich eine unterschiedliche Nationalität haben. Bei der Vergabe hoher Beamtenposten sollen Leistung und Qualifikation ausschlaggebend sein, bei Beachtung einer gewissen geographischen Ausgewogenheit bei den Generaldirektoren und ihren Stellvertretern. Die personellen Veränderungen stoßen auf den Widerstand der Betroffenen und einzelner Mitgliedstaaten. Die Kommissare verzichten auf einige Steuerprivilegien bei ihren persönlichen Einkäufen. Das von der Kommission am 1.3.2000 vorgelegte Weißbuch »Die Reform der Kommission«, das auch einen Aktionsplan und einen Zeitplan für die Umsetzung der Reformstrategie enthält, stellt in Aussicht: umfassende Reformen aller Bereiche der Personalpolitik, Modernisierung von Finanzmanagement und -kontrolle sowie ein neues System der Strategieplanung; in Bereichen, die nicht zu den Kernaufgaben der Kommission gehören, sollen Tätigkeiten reduziert oder abgegeben werden.

 
Regierungskonferenz

Die Konferenz von Vertretern der Mitgliedstaaten (Regierungskonferenz / RK) im Hinblick auf die Änderung des EU-Vertrags, deren Mandat der ER in Helsinki (Finnland) am 10. / 11.12.1999 bestätigt und der ER in Santa Maria da Feira (Portugal) am 19. / 20.6.2000 erweitert hat, wird am 14.2.2000 eröffnet. Sie hat den Auftrag, die für eine Erweiterung der EU notwendigen institutionellen Reformen auszuarbeiten. Der institutionelle Rahmen der EU, der ursprünglich für sechs Mitgliedstaaten geschaffen worden war, ist bisher keiner umfassenden Reform unterzogen worden. Die Prüfung von Vertragsänderungen durch die RK geht weit über die institutionellen Fragen, die im Vertrag von Amsterdam (1999) ungelöst blieben, hinaus. Geprüft werden u.a. Änderungen in Bezug auf Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung der Mitgliedstaaten im Rat (derzeit sind Staaten mit großer Bevölkerung relativ schlechter gestellt), Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat (beim Einstimmigkeitsprinzip steigt die Gefahr der politischen Blockade mit der Zahl und Unterschiedlichkeit der Mitgliedstaaten), Sitzverteilung im EP, Größe und Zusammensetzung von EuGH, GEI, EuRH, WSA und AdR sowie verstärkte Zusammenarbeit (Lockerung der Bestimmungen, die es einer Gruppe von Mitgliedstaaten ermöglichen, in bestimmten Politikbereichen innerhalb des institutionellen Rahmens der EU eine engere Zusammenarbeit zu begründen; sog. Flexibilitätsklausel). Diskutiert werden aber auch die Einbeziehung der Charta der Grundrechte der EU in die Verträge, Vertragsänderungen im Zusammenhang mit einer verstärkten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, eine Neugestaltung der Verträge, auf denen die EU beruht, durch Trennung der grundlegenden Bestimmungen (Änderungen nur einstimmig durch RK und Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten) von den Durchführungsnormen, die nach einem einfacheren Verfahren geändert werden könnten, und die von den deutschen Bundesländern geforderte exakte Festschreibung der Kompetenzen von EU, Mitgliedstaaten und Regionen. Parallel zur RK entwickelt sich eine Grundsatzdiskussion über die langfristige Gestaltung der europäischen Integration und über eine Europäische Verfassung. In einer als persönliche Zukunftsvision bezeichneten Grundsatzrede zur Europapolitik an der Berliner Humboldt-Universität schlägt der deutsche Außenminister Josef (Joschka) Fischer am 12.5.2000 als Fernziel für die EU eine europäische Föderation vor mit Verfassungsvertrag, der die Kompetenzen von Föderation und Nationalstaaten genau abgrenzt, Zweikammerparlament (aus den nationalen Parlamenten entsandte Abgeordnete bzw. direkt gewählte Senatoren oder weisungsunabhängige nationale Delegationen), Europäischer Regierung (Minister aus den Nationalstaaten oder fortentwickelte Kommission) und direkt gewähltem Präsidenten; bei dieser Entwicklung könne ein Gravitationszentrum, eine für alle Mitgliedstaaten offene Gruppe von Staaten, die bei der Integration schneller voranschreiten, vorausgehen. EP und Kommission hatten sich für eine umfassende Vertragsrevision ausgesprochen. Dem Ausmaß der Vertragsänderungen sind durch den engen Zeitplan Grenzen gesetzt: Die RK über die institutionelle Reform der EU soll bis Dezember 2000 (EU-Gipfel in Nizza) abgeschlossen werden, damit der neue EU-Vertrag nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten gemäß deren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften voraussichtlich Ende 2002 in Kraft treten kann und die EU dann für die Aufnahme neuer Mitglieder bereit wäre.

 
Erweiterung

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten beschließen am 10.12.1999 in Helsinki (Finnland), mit fünf weiteren Transformationsstaaten aus Mittel- und Osteuropa sowie Malta Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, der Türkei den Status eines Beitrittskandidaten einzuräumen und ihr wie den anderen beitrittswilligen Staaten eine Heranführungsstrategie zugute kommen zu lassen. Die nunmehr 13 beitrittswilligen Länder, die gleichberechtigt am Beitrittsprozess teilnehmen, werden aufgefordert, Grenzstreitigkeiten, die innerhalb einer angemessenen Frist politisch nicht gelöst werden können, dem Internationalen Gerichtshof vorzulegen (Überprüfung durch ER spätestens Ende 2004); diese Bestimmungen gelten formal für alle Bewerberstaaten, sind aber v.a. an die Türkei gerichtet, deren Beziehungen zu Griechenland durch den Zypern-Konflikt und die Grenzziehung in der Ägäis belastet sind. Der ER weist darauf hin, dass die Erfüllung der vom ER 1993 festgelegten politischen Kriterien eine Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist und die Erfüllung aller Kriterien von Kopenhagen die Grundlage für einen Beitritt zur EU ist (siehe Abschnitt III ). Die EU-Staaten anerkennen erstmals die Möglichkeit einer auf den griechischen Teil der seit 1974 geteilten Insel Zypern beschränkten EU-Mitgliedschaft. Konkrete Termine für den Beitritt neuer Mitglieder werden nicht festgelegt. Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien, der Slowakischen Republik und Malta werden am 15.2.2000 eröffnet; die konkreten Verhandlungen beginnen am 28.3. In den Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern, die 1998 begannen, werden am 26.5.2000 bzw. 14.6. die Gespräche über die besonders schwierigen Themenkomplexe Personenfreizügigkeit, Justiz und Inneres, Haushaltsfragen und Agrarpolitik eröffnet. Mit diesen Staaten wurden damit Verhandlungen über 29 der 31 Kapitel des gemeinschaftlichen Besitzstands der EU aufgenommen; im noch fehlenden Kapitel »Institutionen« bleibt die Regierungskonferenz abzuwarten.
 

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