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SPORT Schüler Skript
 

[  SPORT Schüler Skript  INHALT  ] 

A L L T A G S P R O B L E M E   des Sportunterrichts

Wenn die Sonne scheint ...
Ozon

Zwischen etwa 11.00 und 19.00 Uhr gilt laut Erlass vom 22.8.1994:

Mehrstündige hohe körperliche Belastungen werden im Schulsport in der Regel nicht erreicht. Deshalb stellt sich bei erhöhten Ozonkonzentrationen zunächst nicht die Frage, ob der Schulsport einzustellen, sondern wie er sinnvoll zu gestalten ist. Hierzu werden vorsorglich folgende Hinweise gegeben:

Die Auswahl der Inhalte und Anforderungen im Schulsport sowie der Übungsstätten ist stets unter Berücksichtigung der Witterungsbedingungen und der individuellen Voraussetzungen und Reaktionen der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen.

In Innenräumen ist die Ozonkonzentration in der Regel deutlich geringer als im Freien, deshalb kann der Schulsport in gedeckten Sportstätten (z.B. in Sporthallen oder Hallenbädern) grundsätzlich uneingeschränkt stattfinden.

Bei Ozonkonzentrationen bis zu 180 µg/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) sind ozonbedingt auch im Freien keine Einschränkungen des Schulsports erforderlich.

Bei Ozonkonzentrationen zwischen 180 und 360 µg/m3 kann der Schulsport durchaus im Freien stattfinden. Ausdauerbelastungen (z.B. Mittel- und Langstreckenläufe, Langstreckenschwimmen) sollten jedoch eingeschränkt oder in der Zeit der höchsten Ozonkonzentration vermieden werden. Es bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung von Mannschaftsspielen, Schulsportfesten und Schulsportwettkämpfen.

Bei Ozonkonzentrationen oberhalb von 360 µg/m3 soll kein Schulsport im Freien durchgeführt werden.

Schülerinnen und Schüler, die bei erhöhten Ozonkonzentrationen akute Symptome (z.B. Augenbrennen, Reizung der Atemwege) zeigen, sind gegebenenfalls von einzelnen Anforderungen freizustellen.
 

Hitze und hohe Luftfeuchtigkeit sind viel schlimmer!

 
Leistungsbewertung: Noten müssen sein

Die Sportnote ist für viele Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung, weil sie Aussagen über ihre ganze Persönlichkeit mit ihren vielfältigen körperlichen, aber auch geistigen und sozialen Fähigkeiten beinhaltet! Die immer wieder geführten Diskussionen zwischen Sportlehrern und Schülern belegen die Problematik der Sportnote, über deren Entstehungskomponenten mit Hilfe folgender vorgeschriebener Kriterien größere Klarheit geschaffen werden soll:

Gegenstand von Erfolgskontrollen sind die unterrichteten Sportbereiche und Sportarten mit jeweils den Kategorien

Als Aspekte der Leistungsbewertung kommen in der Größenordnung einer Notenstufe hinzu:

wobei unterrichtsbegleitende und punktuelle Überprüfungen zu unterscheiden sind.

Befreiung vom Sportunterricht, Entschuldigungsverfahren

Eine vorübergehende oder dauernde Freistellung sollte nach Möglichkeit auf bestimmte Übungen oder Belastungsformen begrenzt werden. Die Schüler nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit oder Behinderung zulässt. Für Schüler, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht. Daher sollte darauf gedrungen werden, dass das ärztliche Zeugnis die Art der Freistellung genau angibt. Auch für die Schüler, denen bestimmte körperliche Aktivitäten untersagt sind, bieten sich im Sportunterricht vielfältige Möglichkeiten einer sinnvollen Teilnahme (z.B. Mitwirken bei der Gestaltung der Unterrichtssituation, Erwerb von Kenntnissen).

Dauer der Freistellung  Genehmigungsinstanz  Ärztliches Attest
bis zu 1 WocheSportlehrer----
mehr als 1 WocheSportlehrererforderlich
bis zu 2 MonateSportlehrererforderlich
mehr als 2 MonateSchulleitererforderlich
generelle FreistellungSchulleitererforderlich

Menstruation
Die Teilnahme am Sportunterricht während der Menstruation ist selbstverständlich. Besondere Dauerleistungen, Sprünge oder Schwimmen sollen nicht gefordert werden.

Bei allen Schülerinnen und Schülern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, entscheiden im Prinzip die Eltern, ob sie am Sportunterricht teilnehmen oder nicht. Daher ist es die Pflicht des Sportlehrers, auf einer Entschuldigung zu bestehen, um sicher zu sein, dass die Eltern informiert bzw. einverstanden sind, wenn ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnimmt ! Für die erwachsenen Schülerinnen und Schüler gibt es ein besonderes Entschuldigungsverfahren, das allen Sek.II - Schülern bekannt ist!

Wichtig: Die Beurteilungsmöglichkeiten durch den Sportlehrer bzw. die Sportlehrerin hängen von der Teilnahme am Sportunterricht ab!

Sorgfalts- und Aufsichtspflicht des Lehrers

Diese Lehrerpflicht muss sich einerseits an der pädagogischen Zielsetzung orientieren, die Schüler zu selbstständigem Handeln anzuleiten, und andererseits an der Verpflichtung Unfälle, Risiken oder Fehlverhalten der Schüler zu vermeiden!

Sicherheitsbewusstsein der Schüler, Betriebssicherheit der Sportgeräte, ausgewählte Aufgabenstellungen und Erziehung zu freier Arbeitsweise ermöglichen ein Üben in Gruppen, die der Lehrer nicht ständig gleichzeitig im Auge haben muss! Es genügt, wenn der Lehrer seinen Aufmerksamkeitsschwerpunkt wechselt, damit die Schüler den Eindruck haben, beaufsichtigt zu sein. Die Aufsichtspflicht des Lehrers endet nicht vor der Umkleidetür der andersgeschlechtlichen Schülerinnen bzw. Schüler! In der Regel wird diese Grenze zwar beachtet, aber in besonderen Fällen kann der Lehrer oder die Lehrerin den Umkleideraum nach eigenem Ermessen betreten, wenn Gefahr im Verzuge ist oder besondere Fehlverhalten der Schüler vorliegen!

Das hygienische Verhalten der Schüler (angemessene Sportkleidung, Waschen nach dem Sporttreiben!) soll der Lehrer fördern.
 

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