| Oberstufe: Differential- und Integralrechnung |
| Oberstufenskript Differential- und Integralrechnung für Grund- und Leistungskurse von Jürgen Rohde |
Mit Hilfe des Zwischenwertsatzes ( 10. ) für stetige Funktionen gelingt es,
den Schrankensatz ( 7.2 ) zu verschärfen.
Zunächst sei f in [ a | b ] L-differenzierbar
und f (a) = f (b) (Fig. 1).
Anschaulich ist es plausibel, dass es im Inneren des Intervalls [ a | b ]
mindestens einen Punkt mit einer Tangente parallel zur x-Achse gibt.
| Satz 1 | Satz von Rolle | |
|---|---|---|
| Es sei f in [ a | b ] L-differenzierbar und f (a) = f (b) .
Dann gibt es mindestens eine Stelle z |
| Beweis: | Wenn f ' (x) = 0 für alle x Nach Satz 3 in 10. ist f ' L-stetig in [ a | b ] . Also gibt es nach dem Nullstellensatz eine Stelle z zwischen u und v mit f ' (z) = 0 |
| Satz 2 | Mittelwertsatz der Differentialrechnung | |||
|---|---|---|---|---|
| Wenn die Funktion f in [ a | b ] L-differenzierbar ist, | ||||
| dann gibt es eine Stelle z
|
f (b) - f (a) b - a |
. | ||
In Worten besagt der Satz 2, dass eine über einem abgeschlossenen Intervall differenzierbare Kurve mindestens eine Tangente hat, die parallel zur Sekante durch die Kurvenpunkte über den Intervallenden verläuft.
| Satz 3 | Mittelwertsatz der Integralrechnung | |||
|---|---|---|---|---|
| Es sei f in [ a | b ] L-stetig. | ||||
| Dann gibt es in [ a | b ] eine Zahl z mit | f (x) dx = ( b - a ) · f (z) . | |||
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12. Verkettung von Funktionen - Ableitungsregeln