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Staatsverschuldung
      Als Staatsverschuldung bezeichnet man sowohl den Vorgang der Nettokreditaufnahme der öffentlichen Haushalte in einer Rechnungsperiode als auch den Schuldenstand von Bund, Ländern und Gemeinden.

Auf die Fragen nach den Grenzen und den Wirkungen der Staatsverschuldung gibt es zum Teil sehr kontroverse Antworten. Unter ökonomischen Gesichtspunkten sind die Grenzen einer wachsenden Staatsverschuldung bei gleichzeitig wachsendem Bruttosozialprodukt schwierig zu markieren.

Die Haushaltsrechtler haben in dieser Frage einen bindenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. Die Richter beriefen sich dabei auf den Art. 115 GG: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten, Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts."

Damit werden zwei wichtige Ziele der Staatsverschuldung genannt: die Finanzierung von Investitionen, die zukünftig Erträge abwerfen sollen, und die Kreditaufnahme zur Beeinflussung der Konjunktur (Fiskalpolitik).

Angesichts eines Schuldenstandes von über 1.020 Mrd. DM (Ende 1989) überrascht es nicht, dass die Verfassungsrichter die staatliche Verschuldung zur Konjunktursteuerung einschränken wollen. Zumal die erhofften positiven Wirkungen auf Wachstum und Beschäftigung sich in den vergangenen Jahren immer weniger eingestellt haben. Im Gegenteil: Die Skepsis gegenüber der "Staatsverschuldung" wächst. Immer mehr treten die negativen Auswirkungen der in der Vergangenheit aufgenommenen Schulden in den Vordergrund:
  • Steigende Zins- und Tilgungsverpflichtungen engen den finanz- und haushaltspolitischen Spielraum ein.

  • Steigende staatliche Kreditaufnahme birgt die Gefahr in sich, private Kredite und Investitionen am Markt zu verdrängen ("Crowding-out-Effekt").

  • Eine steigende Staatsverschuldung stellt immer höhere Anforderungen an das Schuldenmanagement.
Die Höhe der Staatsverschuldung von insgesamt über eine Billion DM macht deutlich, wie gravierend dieses Schuldenproblem ist. Die gilt um so mehr, als nach der deutschen Vereinigung der große Finanzbedarf in den neuen Bundesländern einberechnet werden muss. Bund, Länder und Gemeinden müssen 1991 rund 150 Mrd. DM an neuen Krediten aufnehmen und so den Schuldenstand weiter erhöhen. (Fu)
 
Stabilitäts- und Wachstumsgesetz
      Das "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" (StWG) ist seit dem 14.6.1967 in Kraft. Das StWG erweitert das Instrumentarium für die staatliche Konjunkturpolitik. Im wesentlichen beruht das Gesetz auf den Grundsätzen der globalen Wirtschaftssteuerung: Durch gezielte Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage soll die wirtschaftliche Entwicklung verstetigt werden.

Nach § 1 StWG haben Bund und Länder bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sollen zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.

Diese genannten Ziele (" magisches Viereck") sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen. Wenn eines der Ziele verletzt wird, soll der Staat eingreifen. Kern des StWG ist die auf kurze Frist angelegte antizyklische Finanzpolitik. Zur Dämpfung einer Konjunkturüberhitzung sind Instrumente der Steuer-, Schulden-, Rücklagen- und Ausgabenpolitik sowie der Geldpolitik vorgesehen. Die Bekämpfung einer Rezession/Depression kann durch Instrumente der Steuer- und Ausgabenpolitik (Konjunkturprogramme) erfolgen.

Das StWG konnte die hohen Erwartungen nicht erfüllen, mit denen es konzipiert worden war. Zwar gelang es, mit den Instrumenten die Rezession von 1966/ 67 zu überwinden. Aber schon der sich anschließende Konjunkturboom konnte nicht gebremst werden. Die auftretende Inflation, dann Inflation und Arbeitslosigkeit zugleich ("Stagflation") waren durch die Mittel des StWG nicht zu verhindern. Folgende Ursachen sind zu nennen:
  • Die antizyklische Ausgabenpolitik hat zu kreditfinanzierten Mehrausgaben in der Rezession geführt, die dann im Boom nicht mehr zurückgeführt wurden (Staatsverschuldung).

  • Die konjunkturellen Maßnahmen erfolgten häufig zu spät, so dass sie dann nicht antizyklisch, sondern sogar prozyklisch wirkten (Konjunkturzyklus).

  • Die Stagflation kann durch Ausgabenpolitik nicht bekämpft werden, da deren Ursachen nicht in einer Nachfrageschwäche liegen, sondern Folge erheblicher Strukturveränderungen sind.

  • Bei der starken außenwirtschaftlichen Verflechtung der Bundesrepublik sind die binnenwirtschaftlichen Eingriffsinstrumente nur bedingt wirksam.
(Rb)
 
Standortfrage
      Über die Qualität des Produktions- und Investitionsstandortes Bundesrepublik wird heftig diskutiert. Die einen - wie etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) - zweifeln nicht an der exzellenten Standortqualität. Andere sehen den "teuersten Standort der Weit" zum Untergang verurteilt. Die Indikatoren zur Bewertung eines Standortes zeigen ein unterschiedliches Bild:

Einerseits ist die Bundesrepublik der größte Exporteur der Welt. Die deutsche Leistungsbilanz zeig!. seit Jahren spektakulär hohe Überschüsse und der Außenwert der DM ist in den vergangenen Jahren rapide gestiegen. Beurteilt man die Bundesrepublik aber nicht nur nach der derzeitigen Exportkraft, sondern als Produktions- und Investitionsstandort, so ergibt sich ein weniger positives Bild. Die Bundesrepublik hat mit der Schweiz die höchsten Arbeitskosten in der Welt und dazu die kürzesten Arbeitszeiten. Ein japanischer Arbeiter ist pro Jahr 500 Stunden länger im Unternehmen als ein deutscher. Hinzu kommen die relativ niedrige Produktivitätsdynamik, die hohe Steuerbelastung der Unternehmensgewinne und das im internationalen Vergleich relativ niedrige Gewinnniveau.

Diese Belastungsfaktoren erklären auch, warum deutsche Unternehmen in der ersten Hälfte der 80er Jahre nur wenig in neue Sachanlagen investierten. Ein zunehmender Teil der inländischen Ersparnisse findet im

Inland keine Verwendung. Ein wichtiger Hinweis auf eine Standortverschlechterung. Dies um so mehr, als deutsche Unternehmen verstärkt im Ausland investieren, die Bundesrepublik aber bei ausländischen Investoren an Attraktivität verliert.

Das Standortpotential der Bundesrepublik, die gute Infrastruktur, das vorbildliche Bildungssystem und der hohe Stand an technischem Wissen kann nur optimal genutzt werden, wenn bei den übrigen Faktoren das Gefälle zum Ausland verringert wird. (Be)
 
Steuern
      Im Haushaltsjahr 1990 beanspruchte der Staat mit einem geschätzten Steueraufkommen von gut 568,2 Mrd. DM rund 23 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Leistung für sich. Hinter dieser Summe verbergen sich über 40 Einzelsteuern, deren Aufkommen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der EG zufließen. Die einzelnen Gebietskörperschaften werden damit in die Lage versetzt, einen großen Teil ihrer öffentlichen Aufgaben und Ausgaben zu bestreiten. Steuern dienen jedoch nicht nur diesem fiskalischen Zweck. Der moderne Staat setzt sie auch zur Konjunktursteuerung, als Instrument der Einkommens- und Verteilungspolitik sowie in jüngster Zeit verstärkt zur Beeinflussung der Verhaltens- und Konsumgewohnheiten ein, z. B. im Umweltschutz (Lenkungssteuer).

Die Abgabenordnung definiert Steuern als "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein".

Wichtig an dieser Definition sind folgende Merkmale:
  1. Steuern sind Zwangsabgaben, die kraft staatlicher Finanzhoheit erhoben werden.

  2. Wer Steuern zahlt, hat keinen Anspruch auf eine direkte Gegenleistung des Staates. Steuern dienen allgemein zur Erzielung staatlicher Einnahmen.

  3. Eine Zweckbindung der Steuereinnahmen für bestimmte Staatsaufgaben erfolgt grundsätzlich nicht ("Nonaffektationsprinzip").

  4. Steuern können auch für nichtfiskalische Ziele eingesetzt werden. Diese "Lenkungssteuern" gewinnen in der jüngsten Zeit bei der Diskussion um die Einführung des "Öko-Steuersystems" zunehmend an Bedeutung.
(Fu)
 
Subventionen
      Kaum ein Begriff aus Wirtschaftswissenschaft und -politik wird so unterschiedlich definiert wie der Begriff der "Subventionen". Im Subventionsbericht der Bundesregierung werden sie verstanden als Geldleistungen des Bundes, die dazu dienen,
  • Produktionen oder Leistungen in Betrieben oder Wirtschaftszweigen zu erhalten oder an neue Bedingungen anzupassen, oder

  • den Produktivitätsfortschritt und das Wachstum zu fördern, insbesondere neue Produktionsmethoden und -richtungen zu entwickeln, oder

  • in wichtigen Bereichen des volkswirtschaftlichen Marktprozesses für private Haushalte bestimmte Güter und Leistungen zu verbilligen und die Spartätigkeit anzuregen.
Entsprechend dem Auftrag des § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetz legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vor, in dem sie die Entwicklung und Struktur der Bundessubventionen dokumentiert und Vorschläge zur Kürzung ihres Volumens unterbreitet.

Nach dem 12. Subventionsbericht sind von 1970 bis 1990 die jährlichen Finanzhilfen des Bundes von 8,1 Mrd. DM auf 14,2 Mrd. DM gestiegen, die Steuervergünstigungen um mehr als das Zweieinhalbfache. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes kletterten zusammen von 14,3 Mrd. DM (1970) auf 29,6 Mrd. DM (1990).

Von einem generellen Subventionsabbau kann weder langfristig noch kurzfristig die Rede sein. Im Gegenteil: Die Subventionen des Bundes nahmen, in absoluten Zahlen gerechnet, fast kontinuierlich zu. Die deutsche Vereinigung beeinflusst die Subventionspolitik der Bundesregierung in drei wichtigen Punkten:
  • Bisherige Subventionstatbestände, wie die für die Berlin- und die Zonenrandförderung, entfallen. Diese Subventionen müssen abgebaut werden. Die Bundesregierung hat für 1991 erste Einschnitte beschlossen.

  • Die hohen Subventionen der privaten Haushalte in den neuen Bundesländern für Mieten, öffentliche Verkehrsmittel etc. müssen mit steigenden Einkommen dort abgebaut werden.

  • Der Finanzierungsbedarf (z. T. neue Subventionen) in den fünf östlichen Bundesländern macht einen durchgreifenden Subventionsabbau in den alten Ländern noch dringlicher.
(Fu)

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