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| Staatsverschuldung | ||
| Als Staatsverschuldung bezeichnet man sowohl den Vorgang der Nettokreditaufnahme der öffentlichen Haushalte in einer Rechnungsperiode als auch den Schuldenstand von Bund, Ländern und Gemeinden. Auf die Fragen nach den Grenzen und den Wirkungen der Staatsverschuldung gibt es zum Teil sehr kontroverse Antworten. Unter ökonomischen Gesichtspunkten sind die Grenzen einer wachsenden Staatsverschuldung bei gleichzeitig wachsendem Bruttosozialprodukt schwierig zu markieren. Die Haushaltsrechtler haben in dieser Frage einen bindenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. Die Richter beriefen sich dabei auf den Art. 115 GG: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten, Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts." Damit werden zwei wichtige Ziele der Staatsverschuldung genannt: die Finanzierung von Investitionen, die zukünftig Erträge abwerfen sollen, und die Kreditaufnahme zur Beeinflussung der Konjunktur (Fiskalpolitik). Angesichts eines Schuldenstandes von über 1.020 Mrd. DM (Ende 1989) überrascht es nicht, dass die Verfassungsrichter die staatliche Verschuldung zur Konjunktursteuerung einschränken wollen. Zumal die erhofften positiven Wirkungen auf Wachstum und Beschäftigung sich in den vergangenen Jahren immer weniger eingestellt haben. Im Gegenteil: Die Skepsis gegenüber der "Staatsverschuldung" wächst. Immer mehr treten die negativen Auswirkungen der in der Vergangenheit aufgenommenen Schulden in den Vordergrund:
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| Stabilitäts- und Wachstumsgesetz |
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| Das "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" (StWG) ist seit dem 14.6.1967 in Kraft. Das StWG erweitert das Instrumentarium für die staatliche
Konjunkturpolitik. Im wesentlichen beruht das Gesetz auf den Grundsätzen der globalen Wirtschaftssteuerung: Durch
gezielte Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage soll die wirtschaftliche Entwicklung verstetigt werden. Nach § 1 StWG haben Bund und Länder bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sollen zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. Diese genannten Ziele (" magisches Viereck") sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen. Wenn eines der Ziele verletzt wird, soll der Staat eingreifen. Kern des StWG ist die auf kurze Frist angelegte antizyklische Finanzpolitik. Zur Dämpfung einer Konjunkturüberhitzung sind Instrumente der Steuer-, Schulden-, Rücklagen- und Ausgabenpolitik sowie der Geldpolitik vorgesehen. Die Bekämpfung einer Rezession/Depression kann durch Instrumente der Steuer- und Ausgabenpolitik (Konjunkturprogramme) erfolgen. Das StWG konnte die hohen Erwartungen nicht erfüllen, mit denen es konzipiert worden war. Zwar gelang es, mit den Instrumenten die Rezession von 1966/ 67 zu überwinden. Aber schon der sich anschließende Konjunkturboom konnte nicht gebremst werden. Die auftretende Inflation, dann Inflation und Arbeitslosigkeit zugleich ("Stagflation") waren durch die Mittel des StWG nicht zu verhindern. Folgende Ursachen sind zu nennen:
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| Standortfrage |
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| Über die Qualität des Produktions- und Investitionsstandortes Bundesrepublik wird heftig diskutiert. Die einen - wie etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) - zweifeln nicht an der exzellenten Standortqualität. Andere sehen den "teuersten Standort der Weit" zum Untergang verurteilt. Die Indikatoren zur Bewertung eines Standortes zeigen ein unterschiedliches Bild: Einerseits ist die Bundesrepublik der größte Exporteur der Welt. Die deutsche Leistungsbilanz zeig!. seit Jahren spektakulär hohe Überschüsse und der Außenwert der DM ist in den vergangenen Jahren rapide gestiegen. Beurteilt man die Bundesrepublik aber nicht nur nach der derzeitigen Exportkraft, sondern als Produktions- und Investitionsstandort, so ergibt sich ein weniger positives Bild. Die Bundesrepublik hat mit der Schweiz die höchsten Arbeitskosten in der Welt und dazu die kürzesten Arbeitszeiten. Ein japanischer Arbeiter ist pro Jahr 500 Stunden länger im Unternehmen als ein deutscher. Hinzu kommen die relativ niedrige Produktivitätsdynamik, die hohe Steuerbelastung der Unternehmensgewinne und das im internationalen Vergleich relativ niedrige Gewinnniveau. Diese Belastungsfaktoren erklären auch, warum deutsche Unternehmen in der ersten Hälfte der 80er Jahre nur wenig in neue Sachanlagen investierten. Ein zunehmender Teil der inländischen Ersparnisse findet im Inland keine Verwendung. Ein wichtiger Hinweis auf eine Standortverschlechterung. Dies um so mehr, als deutsche Unternehmen verstärkt im Ausland investieren, die Bundesrepublik aber bei ausländischen Investoren an Attraktivität verliert. Das Standortpotential der Bundesrepublik, die gute Infrastruktur, das vorbildliche Bildungssystem und der hohe Stand an technischem Wissen kann nur optimal genutzt werden, wenn bei den übrigen Faktoren das Gefälle zum Ausland verringert wird. (Be) |
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| Steuern |
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| Im Haushaltsjahr 1990 beanspruchte der Staat mit einem geschätzten Steueraufkommen von gut 568,2 Mrd. DM rund
23 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Leistung für sich. Hinter dieser Summe verbergen sich über 40 Einzelsteuern, deren Aufkommen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der EG zufließen. Die einzelnen
Gebietskörperschaften werden damit in die Lage versetzt, einen großen Teil ihrer öffentlichen Aufgaben und Ausgaben zu bestreiten. Steuern dienen jedoch nicht nur diesem fiskalischen Zweck. Der moderne Staat setzt sie auch zur Konjunktursteuerung, als Instrument der Einkommens- und Verteilungspolitik sowie in jüngster Zeit verstärkt zur Beeinflussung der Verhaltens- und Konsumgewohnheiten ein, z. B. im Umweltschutz (Lenkungssteuer). Die Abgabenordnung definiert Steuern als "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein". Wichtig an dieser Definition sind folgende Merkmale:
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| Subventionen |
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Kaum ein Begriff aus Wirtschaftswissenschaft und -politik wird so unterschiedlich definiert wie der Begriff der "Subventionen". Im Subventionsbericht der Bundesregierung werden sie verstanden als
Geldleistungen des Bundes, die dazu dienen,
Nach dem 12. Subventionsbericht sind von 1970 bis 1990 die jährlichen Finanzhilfen des Bundes von 8,1 Mrd. DM auf 14,2 Mrd. DM gestiegen, die Steuervergünstigungen um mehr als das Zweieinhalbfache. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes kletterten zusammen von 14,3 Mrd. DM (1970) auf 29,6 Mrd. DM (1990). Von einem generellen Subventionsabbau kann weder langfristig noch kurzfristig die Rede sein. Im Gegenteil: Die Subventionen des Bundes nahmen, in absoluten Zahlen gerechnet, fast kontinuierlich zu. Die deutsche Vereinigung beeinflusst die Subventionspolitik der Bundesregierung in drei wichtigen Punkten:
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Redaktion netSCHOOL 2000