| Wirtschaft Wissen Lexikon |
| S | [ Wirtschaftslexikon ] | |
| Soziale Sicherung | ||
| Die Soziale Sicherung umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz des Menschen vor den individuellen Lebensrisiken und dem Ausgleich ihrer wirtschaftlichen Folgen
dienen. Dazu zählen nicht nur die verschiedenen Sozialversicherungszweige, sondern auch die betriebliche Sozialpolitik und die private Versicherungswirtschaft, soweit sie Personen versichert. Den Kern des sozialen Sicherungssystems in der Bundesrepublik bildet allerdings nach wie vor die auf Bismarcks Sozialgesetze (1883-1889) zurückgehende gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die 1927 geschaffene Arbeitslosenversicherung. Sowohl nach Art und Umfang der versicherten Risiken (Krankheit, Invalidität, Alter, Tod, Arbeitslosigkeit) als auch nach der Anzahl der geschützten Personen (über 90 Prozent der Bevölkerung) und nach ihrem Leistungsvolumen (rund 60 Prozent des gesamten Sozialaufwands) ist die Sozialversicherung die bei weitem bedeutendste Sicherungsinstitution. Im einzelnen: Für Renten und andere Leistungen gab die gesetzliche Rentenversicherung 1989 in den alten Bundesländern rund 205 Mrd. DM aus. Die gesetzliche Krankenversicherung musste fast 130 Mrd. DM aufwenden. Die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für die Arbeitslosenversicherung und für Arbeitsförderungsmaßnahmen beliefen sich auf rund 48 Mrd. DM. Die Behandlung Unfallverletzter und die Zahlung von Unfallrenten kostete die Unfallversicherung über 13 Mrd. DM. Finanziert werden die Leistungen in der Krankenversicherung nahezu ausschließlich, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung weit überwiegend durch Beiträge, die von den Versicherten und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte aufgebracht werden. Die Unfallversicherung erhebt Beiträge nur von den Arbeitgebern, denn sie bewirken auch die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht. In begrenztem Umfang beteiligt sich der Staat an der Finanzierung der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weitere wichtige Einrichtungen der sozialen Sicherung sind die vielfältigen Maßnahmen des Familienlastenausgleichs (darunter Kinder- und Erziehungsgeld), die Entgeldfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die Kriegsopferversorgung, Sozialhilfe und nicht zuletzt die Sondersysteme für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Beamtenversorgung, Altershilfe für Landwirte). Zusammen mit den sozial motivierten steuerlichen Vergünstigungen (vor allem Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge) summierten sich die Sozialleistungen 1989 auf insgesamt 678,5 Mrd. DM: 30 Prozent des Bruttosozialprodukts oder annähernd das Zweieinhalbfache des Bundeshaushalts. (Se) |
||
| Sozialprodukt |
||
| Das Sozialprodukt ist ein allgemein gebräuchlicher Maßstab zur Erfassung der Produktionsleistungen aller inländischen Unternehmen sowie der privaten und öffentlichen Haushalte einer Volkswirtschaft.
Das Sozialprodukt entspricht dem Wert aller Sachgüter und
Dienstleistungen, die in einem Jahr von den Inländern erzeugt und nicht als Vorleistungen im inländischen Produktionsprozess wiederverbraucht worden sind. Das Sozialprodukt erfasst die wirtschaftlichen Aktivitäten der Wirtschaftssubjekte, die ihren ständigen Wohnsitz in dem betreffenden Staatsgebiet haben ("Inländerkonzept"), während das Inlandsprodukt das Ergebnis der Produktion innerhalb der geographischen Grenzen einer Volkswirtschaft misst. Deshalb werden im Ausland entstandene Erwerbs- und Vermögenseinkommen (zum Beispiel Zinsen auf Auslandsanlagen) der Inländer zum Sozialprodukt gerechnet. Dagegen zählen Einkommen, die Ausländern aus dem Inland zufließen, nicht zum inländischen Sozialprodukt. Die geläufigste Größe ist das Bruttosozialprodukt (BSP) zu Marktpreisen, das dem zusammengefassten Wert des privaten Konsums, des sog. Staatsverbrauchs, der Bruttoinvestitionen und des Saldos aus Export und Import (Außenbeitrag) entspricht. Diese Gliederung zeigt die Verwendung des Sozialproduktes. In der Entstehungsrechnung dagegen wird das BSP als Summe der Wertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche (z. B. Landwirtschaft, Warenproduzierendes Gewerbe) erfasst. Durch Abzug der Abschreibungen und aller indirekten Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) vom BSP und Hinzurechnung der staatlichen Subventionen lässt sich das Volkseinkommen ermitteln. Das Volkseinkommen ist die Ausgangsgröße für die Untersuchung der Einkommensverteilung. Die Statistiker errechnen das nominale Sozialprodukt auf der Basis der aktuellen Preise des betrachteten Jahres. Für die wichtige Frage nach der jährlichen Veränderung des Sozialprodukts liefert das nominale Sozialprodukt allerdings eine ungenaue Basis: Das nominale Sozialprodukt wächst nämlich auch dann, wenn nur die Güterpreise steigen (Inflation). Zur Darstellung der tatsächlichen Entwicklung der Güterproduktion wird deshalb das Sozialprodukt zusätzlich zu konstanten Preisen eines bestimmten Basisjahres (derzeit 1980) ausgewiesen ("reales Sozialprodukt"). (Li) |
||
| Sparquote |
||
| Ein privater Haushalt kann sein verfügbares Einkommen (Einkommen nach Abzug von Steuern/Abgaben) entweder für seinen Konsum verwenden oder "sparen". Der Volkswirt meint mit dem Begriff Sparen allerdings nicht (nur) die Geldanlage auf einem Sparkonto, sondern
jede Form der Geldanlage (Sparen "Nichtkonsum"). Die (durchschnittliche) Sparquote erfasst damit den Anteil des verfügbaren Einkommens der Haushalte, der nicht für den Konsum ausgegeben, sondern angelegt wird. In den alten Bundesländern lag die durchschnittliche Sparquote aller privaten Haushalte 1989 bei 13,5 Prozent. Von jedem Hundertmarkschein des verfügbaren Einkommens legten die Haushalte also 13,50 DM an, in den Konsum gingen dagegen 86,50 DM. Die durchschnittliche Konsumquote, das Gegenstück zur Sparquote, betrug demnach 86,5 Prozent. Weil jede Mark aus dem verfügbaren Einkommen nur für Konsum oder Ersparnis ausgegeben werden kann, ergänzen sich Sparquote und Konsumquote zu 100 Prozent. Für 1989 errechnete die Deutsche Bundesbank: Vom verfügbaren Einkommen der Haushalte in Höhe von 1.400 Mrd. DM flossen 1.211,3 Mrd. DM in den Konsum. Die Ersparnis erreichte den Betrag von 188,7 Mrd. DM. Oft interessiert weniger der durchschnittliche Konsum- und Sparanteil am Haushaltseinkommen, als vielmehr die Frage, wie viel von jeder zusätzlich verdienten Mark in die Geschäfte wandert oder gespart wird. Diese Anteile zeigen die sogenannte "marginale Konsum- und Sparquote". Konsum- und Sparquote hängen von verschiedenen Einflussfaktoren ab. Untersucht man das Verhalten eines einzelnen Haushaltes, so zeigt sich zum Beispiel, dass die Sparquote oft mit steigendem Einkommen zunimmt. Bezieher niedriger Einkommen müssen einen größeren Teil ihrer Löhne und Gehälter für den Konsum einsetzen. Die Höhe der gesamtwirtschaftlichen Sparquote beeinflusst die Entwicklung einer Volkswirtschaft maßgeblich. Denn die gesparten Mittel stehen den Unternehmen auf dem Kapitalmarkt für Investitionen zur Verfügung. Durch Maßnahmen zur Sparförderung versucht der Staat deshalb die Sparquote zu erhöhen. (Li) |
||
| Staatsquote |
||
| Die Staatsquote wird im allgemeinen im Sinne einer Staatsausgabenquote definiert. Sie ist der umfassendste Ausdruck zur Dokumentation der Bedeutung des Staatssektors in einer Volkswirtschaft.
Ins Verhältnis gesetzt werden die Gesamtausgaben des Staates und das Bruttosozialprodukt (Sozialprodukt).
Zum Sektor Staat gehören die drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden und die Haushalte der Sozialversicherung (Soziale Sicherung). Nicht zum Staat zählen in dieser Rechnung die öffentlichen Unternehmen wie die Bundespost, die Bundesbahn und die Bundesbank. Die Gesamtausgaben des Staates umfassen den sogenannten Staatsverbrauch (im wesentlichen Personal- und Sachausgaben), die öffentlichen Sachinvestitionen und die Transferzahlungen. Letztere können den privaten Haushalten (z. B. als Renten, Arbeitslosengeld, Kindergeld) oder den Unternehmen (Subventionen) zufließen. Da diese Transferzahlungen als Staatsausgaben erfasst werden, ist die Staatsquote eine sogenannte "unechte" Quote: Staatsausgabenquote und private Ausgabenquote addieren sich zu über 100 Prozent, da sich die Transferzahlungen noch einmal bei den privaten Haushalten oder Unternehmen in Form von Konsum- oder Investitionsausgaben niederschlagen. Die Staatsquote erfasst andererseits nur die staatlichen Aktivitäten, die über die öffentlichen Haushalte laufen und mit Ausgaben verbunden sind. Die unter Umständen sehr viel weitreichendere staatliche Einflussnahme über Ge- und Verbote (Deregulierung) kommt darin nicht zum Ausdruck. Die Staatsquote ist trotzdem als politische Kennziffer von großer Bedeutung. So war es programmatisches Ziel der SPD in den 70er Jahren, die Staatsquote zu erhöhen. Eine höhere Staatsquote war Zeichen für eine stärkere Versorgung mit öffentlichen Gütern. Auch eine Vielzahl von Konjunkturprogrammen in der zweiten Hälfte der 70er Jahre hat maßgeblich zum starken Anstieg der Staatsquote in den 70er Jahren und am Anfang der 80er Jahre beigetragen. 1970 belief sich die Staatsquote auf 39,1 Prozent. Ihren bisherigen Höchststand erreichte sie 1982 mit 49,8 Prozent. Bis 1989 ist sie wieder auf 44,9 Prozent gefallen. Die Rückführung der Staatsquote war und ist erklärtes Ziel der CDU/CSU/ FDP-Koalition (Privatisierung, Angebotspolitik). Die deutsche Vereinigung wird zunächst für einen erneuten Anstieg der Staatsquote sorgen. Auf die öffentlichen Haushalte und die Sozialhaushalte kommen zusätzliche Belastungen zu. Es gilt jedoch: Je mehr privates Kapital mobilisiert werden kann, desto niedriger bleibt die Staatsquote. (Kro) |
||
Redaktion netSCHOOL 2000