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Sachverständigenrat
      In der modernen Industriegesellschaft besteht großer Bedarf nach wissenschaftlicher Beratung. Um diesem Bedürfnis auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik zu entsprechen, wurde durch Gesetz vom 14.5.1963 der "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" geschaffen. Dieses Gremium besteht aus fünf Mitgliedern ("Fünf Weise"), die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und über volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges Beratergremium. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für fünf Jahre berufen.

Der Sachverständigenrat hat jedes Jahr bis zum 15. November ein Gutachten über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des ablaufenden und des kommenden Jahres zu erstellen. Darin soll er die Politiker und die Öffentlichkeit auf eingetretene oder sich abzeichnende Fehlentwicklungen aufmerksam machen. Alle Jahresgutachten sind ähnlich gegliedert:

Beschreibung der abgelaufenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Beschreibung der voraussehbaren Entwicklung, Aufzeigen von alternativen Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Fehlentwicklungen, Sonderkapitel mit besonderen Themen, z.B. Ruhrgebiet, Anhang (Gesetzestexte, evtl. Sondergutachten, Statistiken). Das Gesetz gestattet dem Sachverständigenrat jedoch nicht, Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen auszusprechen.

Spätestens nach acht Wochen muss die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht zum Gutachten Stellung nehmen und ihre Schlussfolgerungen darlegen.

Außerdem kann der Rat Sondergutachten zu bestimmten Fragen vorlegen, bzw. hat ein zusätzliches Gutachten zu erstellen, wenn es die wirtschaftliche Lage erfordert.

Die Gutachten des Rats wurden stets stark beachtet. Häufig waren ihre Aussagen auch zwischen Politikern und Verbänden heftig umstritten. Der Rat hat aber zur Versachlichung der wirtschaftspolitischen Auseinandersetzung beigetragen. Vor allem die wirtschaftspolitischen Instanzen mussten sich immer wieder der politischen Diskussion stellen, ohne dass dabei das Primat der Politik in Frage gestellt wurde. (Rb)
 
Schattenwirtschaft
      Die Schattenwirtschaft ist in der jüngsten Vergangenheit zu einem wichtigen Problem der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik in allen marktwirtschaftlichen Industrieländern geworden. in den USA, in Großbritannien und in der Bundesrepublik erreicht die Schattenwirtschaft einen geschätzten Wert von bis zu 20 Prozent des Bruttosozialprodukts.

Der Begriff Schattenwirtschaft erfasst alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die außerhalb der formellen, statistisch erfassten Wirtschaft stattfinden. Diese weite Definition des Begriffs hat sich mittlerweile durchgesetzt. Es lassen sich vier verschiedene Bereiche unterscheiden:
  1. Die hauswirtschaftliche Selbstversorgung: Hausarbeit im engeren Sinne, Krankenpflege, Betreuung von Familienangehörigen, Hobbyarbeiten, Eigenleistungen beim Hausbau, Wohnungsrenovierung oder Reparaturen, Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, Kleidung und anderen Gebrauchsgütern.

  2. Die gemeinschaftliche Produktion und Selbsthilfe durch die Mitglieder verschiedener Haushalte. Beispiele: gemeinsame Kinderbetreuung, Fahrgemeinschaften, Nachbarschaftshilfe, Mitarbeit in Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen.

  3. Die Alternativökonomie: dazu zählen die wirtschaftlichen Tätigkeiten von kooperativ organisierten "alternativen Betrieben", aber auch die "neuen Selbstständigen" und alle "Aussteiger", die sich am Rande oder außerhalb des offiziellen Erwerbslebens bewegen.

  4. Untergrundwirtschaft:
    1. organisierte und nicht organisierte illegale Aktivitäten, die einer strafrechtlichen Verfolgung unterliegen (zum Beispiel Hehlerei, Drogenhandel, illegale Beschäftigung);
    2. legale wirtschaftliche Tätigkeiten, die illegal ausgeübt werden, um Steuern und Sozialabgaben zu vermeiden oder Arbeitsschutzregelungen zu umgehen ("Schwarzarbeit").
Zu den Ursachen für die Ausweitung der Schattenwirtschaft gehören: der kontinuierliche Anstieg der Steuer- und Abgabenquote, die Zunahme der rechtlichen Reglementierungen im Wirtschafts- und Erwerbsleben, hohe Preise und Versorgungsmängel bei regulären Dienstleistungen, insbesondere Handwerkerleistungen, die Möglichkeit der Selbstverwirklichung bei der Eigenarbeit und die Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit. (Rb)
 
Schuldenkrise
      In den achtziger Jahren hat sich für viele Entwicklungsländer die Auslandsverschuldung zum herausragenden wirtschaftspolitischen Problem entwickelt. Angesichts der Höhe der ausstehenden Beträge war zeitweise auch die Stabilität des gesamten internationalen Finanzsystems gefährdet. Zu der bedrohlichen Situation kam es, weil zahlreiche Dritte-Welt-Länder im Bemühen um eine bessere wirtschaftliche Zukunft in den siebziger Jahren in hohem Maße Auslandskapital aufgenommen hatten. Eine Reihe weltwirtschaftlicher Schocks (zweite Ölkrise, weltweiter Konjunktureinbruch, allgemeiner Zinsanstieg) brachte ihnen dann jedoch niedrigere Exporterlöse und höhere Zinslasten als erwartet. Im Herbst 1982 musste sich als erstes Land Mexiko gegenüber seinen ausländischen Gläubigern als zahlungsunfähig erklären.

Die größten Schuldenprobleme zeigten sich typischerweise nicht bei den besonders armen Ländern, sondern bei jenen, die schon relativ weit entwickelt sind, schwerpunktmäßig in Lateinamerika. Brasilien hatte Ende 1989 den höchsten Schuldenberg mit 111 Milliarden Dollar, gefolgt von Mexiko (96) und Argentinien (65).

Das Hauptproblem sind die Schuldendienst-Verpflichtungen.

So müssen einige der Hauptschuldnerländer über 30 Prozent ihrer Exporterlöse als Zinsen an das Ausland abführen. Durch diesen finanziellen Aderlass wird die heimische Wirtschaftskraft weiter geschwächt und so die Bedienung der Auslandsverbindlichkeiten zusätzlich erschwert.

Zur Bewältigung der Schuldenkrise standen in der Vergangenheit intensive Bemühungen im Rahmen des sogenannten Schulden-Management im Vordergrund. Dazu zählen etwa Umschuldungen, um die Schuldenlast zeitlich zu strecken und zu verringern oder die Entwicklung neuer Finanzinstrumente wie Schuldenswaps, mit denen neues Produktivkapital aus dem Ausland angelockt werden soll. Langfristig werden die Probleme allerdings nur durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum zu lösen sein. Dazu müssen in erster Linie die Schuldnerländer selbst durch wachstums- und investitionsfördernde Reformen ihrer Wirtschaft beitragen. (Fr)
 
Soziale Marktwirtschaft
      Der Begriff Soziale Marktwirtschaft beschreibt die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Grundelement ist die Verbindung "des Prinzips der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs" (Alfred Müller-Armack, 1956).

Die Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft wurde als Alternative zu einer staatlich gelenkten Wirtschaft für den Wiederaufbau der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt. Sie setzte sich nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen gegenüber verschiedenen Varianten des Sozialismus ("christlicher", "freiheitlicher", "demokratischer" Sozialismus) schließlich durch.

Diese politische Durchsetzung in den Jahren 1947 bis 1949 (1949: 1. Bundestagswahl) ist mit den Namen Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack verbunden. Müller-Armack hat auch den Begriff "Soziale Marktwirtschaft" geprägt.

Die wissenschaftlichen und geistigen Grundlagen sind früher entstanden, und zwar besonders durch den Ordoliberalismus der sogenannten "Freiburger Schule" um Walter Eucken und Franz Böhm in den 30er Jahren und durch die christliche Soziallehre (Oswald v. Nell-Breuning, Wilhelm Weber u. a.).

Die wichtigsten Elemente der Sozialen Marktwirtschaft:
  • Privateigentum an Produktionsmitteln und freie Preisbildung;

  • Herstellung einer Wettbewerbsordnung und Sicherung des Wettbewerbs (z. B. durch das Kartellgesetz, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb);

  • bewusste Konjunktur- und Wachstumspolitik;

  • Sicherung der Vollbeschäftigung;

  • Außenhandelsfreiheit, freier Währungsaustausch;

  • Politik des stabilen Geldwertes (unabhängige Notenbank, Stabilität des Staatshaushaltes, Sicherung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichtes);

  • soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und sozialer Fortschritt (vor allem durch staatliche Umverteilungsmaßnahmen in Form von Sozialhilfeleistungen, Sozialrenten und Ausgleichszahlungen, Subventionen, Zuschüssen, progressiver Einkommensteuer usw.; durch die Systeme der Sozialen Sicherung: Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung; durch eine Arbeits- und Sozialordnung).
Auch wenn ihre Prinzipien dauerhaft gelten, ist die Soziale Marktwirtschaft ein offenes System. Sie kann und muss bei neuen Wertvorstellungen und Erkenntnissen überprüft und verbessert werden. (Rb) 

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