| Wirtschaft Wissen Lexikon |
| R | [ Wirtschaftslexikon ] | |
| Rationalisierung | ||
| Das Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft (RKW) versteht unter Rationalisierung
"eine wirksame Anwendung von Methoden und Mitteln, die sich zur Verbesserung des Verhältnisses von Ergebnis zu Aufwand eignen". Rationalisierung führt zu einer
Steigerung der Produktivität. Produktivitätssteigerungen basieren in der Regel auf Ergebnissen von Forschung und Entwicklung und können sich sowohl in neuen oder verbesserten Produkten (Produktinnovation) und/oder in neuen Produktionsverfahren (Verfahrens- oder Prozessinnovation) niederschlagen. Auf die Dauer sind Leistungssteigerungen nur mit Hilfe der Technik und mit ständig verbesserten Produktionsverfahren möglich. Produktivitätssteigerungen, die durch schnelleres Arbeitstempo erreicht werden, kommen sehr bald an eine physische Grenze, hinter der Leistungssteigerungen nicht mehr möglich sind, Rationalisierung ist daher auch stets ein wichtiges Motiv bei den Investitionsentscheidungen der Unternehmen. Das Ifo-Institut, München, fragt im Rahmen seines Investitionstests beim Verarbeitenden Gewerbe auch nach den Hauptzielen der Investitionen. Im Durchschnitt der Jahre 1980 bis 1988 nannten 25 Prozent der Unternehmen die Ersatzbeschaffung, 33 Prozent die Kapazitätserweiterung und 42 Prozent die Rationalisierung als Hauptziel. Rationalisierung kann im Einzelfall zu Arbeitsplatzverlusten führen. In wirtschaftlich normalen Zeiten ist dies aber eher die Ausnahme als die Regel. Kostengünstigere Produktionsprozesse verbessern die Wettbewerbsposition des Unternehmens dauerhaft und erhöhen somit seine Marktchancen und die Sicherheit der Arbeitsplätze. Rechtzeitige Rationalisierung vermeidet weitgehend die Risiken von Arbeitsplatzverlusten. Verspätete Inangriffnahme erhöht sie. Die denkbar schlechteste Alternative wäre der Verzicht auf Rationalisierung. Denn mangelnde Wettbewerbsfähigkeit gefährdet die Existenz des Gesamtunternehmens und damit alle Arbeitsplätze. Die Unternehmen in der Bundesrepublik sind im internationalen Vergleich mit hohen Arbeitsund Energiekosten, mit kurzen Arbeitszeiten und hohen Unternehmenssteuern belastet. Die Bundesrepublik verfügt zudem über wenig eigene Rohstoffe. Deshalb können die Unternehmen nur mit hoher Produktivität und mit entsprechenden Rationalisierungsmaßnahmen im internationalen Wettbewerb bestehen. (Gr) |
||
| Reallohn |
||
| Der Reallohn ist eine rechnerisch zu ermittelnde Größe: Verhandlungsgegenstand der
Tarifpartner ist der tarifliche Nominallohn. Bezieht man diesen Nominallohn auf den Preisindex eines bestimmten Basisjahres ("... in Preisen von 1980"), erhält man die Höhe des Reallohns. Verständlicher wird diese Preisbereinigung bei der Berechnung der Veränderung des Reallohns: Eine Erhöhung der Nominallöhne (zum Beispiel + 4,5 Prozent) wird um die Inflationsrate (zum Beispiel 2,5 Prozent) verringert, so dass sich ein Reallohnanstieg von 2 Prozent ergibt. Der Reallohn (und seine Veränderung) spiegelt damit die tatsächliche Kaufkraft des Lohnes bzw. ihre Veränderung wider. Je nach Sichtweise wird die Basis für die Berechnung des Reallohns unterschiedlich definiert: Die Gewerkschaften sprechen von einem Reallohnanstieg erst dann, wenn die Nettolohn- und Gehaltssumme je beschäftigten Arbeitnehmer oder je Arbeitsstunde, korrigiert um den Preisanstieg für die Lebenshaltung, zunimmt. Hier dominiert der Einkommensaspekt. Für die Arbeitgeber kommt es aber auf die gesamten Arbeitskosten an. Diese umfassen neben der Bruttolohn- und Gehaltssumme auch noch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Die Lücke zwischen der Entwicklung der realen Arbeitskosten je Beschäftigten (oder je Arbeitsstunde) und realer Nettolohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten (oder Arbeitsstunde) kann beachtlich sein. So war in der ersten Hälfte der 80er Jahre der "Arbeitnehmerreallohn" jahresdurchschnittlich um 1,2 Prozent zurückgegangen, der "Arbeitgeberreallohn" aber um 0,7 Prozent gestiegen. Der Grund war eine überproportional wachsende Steuer- und Abgabenbelastung. Seit 1986 haben sich die Verhältnisse umgekehrt. Die dreistufige Steuerreform 1986, 1988 und 1990 sorgte dafür, dass die reale Nettolohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten schneller steigt als die realen Arbeitskosten je Beschäftigten. Der Reallohn kann auf Dauer nur dann zunehmen, ohne negative Folgen für die Beschäftigung und/oder Preisentwicklung auszulösen, wenn die Produktivität, also die reale Leistung je Beschäftigten oder je Arbeitsstunde ansteigt. Ein Lohnanstieg, der nicht durch einen realen Leistungsanstieg abgesichert ist, führt entweder zu Preissteigerungen, die den Reallohn wieder senken, oder aber - bei strikt stabilitätsorientierter Geldpolitik - zum Beschäftigungsabbau. In der Realität beobachten wir eine Mischung aus beiden Anpassungsvarianten. (Kro) |
||
Redaktion netSCHOOL 2000