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| Qualifizierungsoffensive | ||
| Primäres Ziel dieser Form der Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und ungelernte Beschäftigte durch Qualifizierung zu fördern. Die Qualifizierungsoffensive entstand ursprünglich im alten Bundesgebiet. Dort hatte sich auf dem Arbeitsmarkt eine widersprüchliche Lage herausgebildet, die sich heute noch zeigt: Obwohl 1990 über 1,88 Millionen Arbeitslose gemeldet waren, können viele Unternehmen freie Stellen nicht besetzen. Es fehlt an qualifizierten Mitarbeitern auf zahlreichen Gebieten. Ein Grund für diesen Widerspruch: Die Qualifikationen der Arbeitssuchenden sind unzureichend oder passen nicht zu den Anforderungen für die offenen Stellen. Hier setzte die Qualifizierungsoffensive für Arbeitslose an, zu der Bundesregierung und Tarifpartner im Herbst 1985 aufgerufen haben: Durch entsprechende Bildungsangebote und finanzielle Anreize sollen Arbeitslose ermuntert werden, sich die notwendigen Qualifikationen anzueignen. Die Qualifizierungsoffensive hatte großen Erfolg. 1986 haben rund 530.000 Personen mit beruflichen Bildungsmaßnahmen begonnen, 1990 dürften es rund 580.000 Teilnehmer an diesen Maßnahmen gewesen sein. Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen in den neuen Bundesländern und des großen Bildungsbedarfs, den hier der Übergang von der Zentralverwaltungswirtschaft zur Sozialen Marktwirtschaft hervorruft, ist für den ostdeutschen Arbeitsmarkt ebenfalls eine Qualifizierungsoffensive nötig. Die Arbeitsverwaltung fördert die berufliche Bildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz durch folgende Maßnahmen: Berufliche Fortbildung. Es handelt sich dabei um eine Fortbildung zur Anpassung an veränderte berufliche Verhältnisse. Dazu kommt die Aufstiegsfortbildung für Handwerker, Techniker und Industriemeister. Umschulungsmaßnahmen. Ziel der Umschulung ist es, die berufliche Beweglichkeit zu fördern. Betriebliche Einarbeitung. Diese Maßnahme vermittelt qualifizierte berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten am Arbeitsplatz im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. Die Bundesanstalt zahlt Zuschüsse, um Anlaufverluste einer Neueinstellung - inzwischen auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse - zu mindern. Für die Qualifizierungsoffensive allein in den neuen Bundesländern sind für das Jahr 1991 im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit 6,7 Mrd. DM und für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 2,8 Mrd. DM veranschlagt. (Ze) |
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Redaktion netSCHOOL 2000