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Personalzusatzkosten
      Zu den Personalzusatzkosten zählen alle Aufwendungen des Arbeitgebers für die Mitarbeiter, die nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Die Personalzusatzkosten sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, wie die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, bezahlte Feiertage, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Beiträge zur Unfallversicherung.

Bezahlter Urlaub, Sonderzahlungen, Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Verdienstsicherung älterer Mitarbeiter sind tariflich vereinbarte Leistungen, die je nach Branche unterschiedlich ausgestaltet sind.

Freiwillige betriebliche Leistungen, wie die Pensionszusagen der Betriebe an ihre Mitarbeiter, sind in der Regel abhängig von der persönlichen Situation des Mitarbeiters und der wirtschaftlichen Leistungskraft des Unternehmens.

Bezugsgröße für die Personalzusatzkosten ist die rechnerische Größe "Entgelt für geleistete Arbeit" (Direktentgelt). Bei Arbeitern wird das Entgelt für geleistete Arbeit durch Multiplikation der geleisteten Arbeitsstunden mit dem Stundenlohn errechnet. Bei Angestellten werden vom Bruttojahresverdienst zunächst die Sonderzahlungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen) abgesetzt und das Entgelt für bezahlte Ausfalltage (Urlaub, Krankheit, gesetzliche Feiertage usw.) abgezogen. Der verbleibende Betrag wird als Entgelt für geleistete Arbeit bezeichnet.

Die Personalzusatzkostenquote (Personalzusatzkosten bezogen auf das Direktentgelt) betrug 1990 schon 82,9 Prozent. Mit anderen Worten: Jede Mark, die ein Arbeitnehmer an Lohn erhielt, kostete den Arbeitgeber noch einmal 82,9 Pfennig. (Hm)
 
Preisindex
      Ein Preisindex dient allgemein als Maßstab für die Preisentwicklung ganzer Gütergruppen ("Warenkorb"). Dabei werden Preisänderungen von einer Periode (Basisperiode, z.B. 1985 = 100) zu einer nachfolgenden Periode (Vergleichsperiode, z.B. 1990 = 107) erfasst. Der Preisindex ist eine Formel zur Berechnung der durchschnittlichen Preisveränderungen. Der Anteil eines Gutes an einem Warenkorb bestimmt dabei sein "Gewicht" in der Durchschnittsberechnung.

Der Preisindex des Bruttosozialproduktes misst die durchschnittliche Veränderung der Preise aller Güter in einer Volkswirtschaft. Der Preisindex für die Lebenshaltung zeigt die Preisentwicklung beim privaten Verbrauch. Am wichtigsten ist der Index für die Gesamtheit aller privaten Haushalte. Daneben berechnen die Statistiker Indizes für verschiedene Haushaltstypen: Vier-Personen-Haushalte von Angestellten und Beamten mit höherem Einkommen; Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalte mit mittlerem Einkommen; Zwei-Personen-Haushalte von Renten- und Sozialhilfeempfängern; einfache Lebenshaltung eines Kindes.
Jedem Haushaltstyp wird ein bestimmter Warenkorb zugerechnet. 
Einkommens- und Verbrauchsstichproben bei den privaten Haushalten sind die Grundlage für die Aufstellung der Warenkörbe. Die Preise werden durch monatliche Erhebungen bei Unternehmen des Einzelhandels, des Handwerks, des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes, der öffentlichen Versorgung sowie bei Dienstleistungsunternehmen, Freien Berufen und Inhabern von Mietwohnungen gewonnen. Gegenwärtig erfassen die statistischen Landesämter in 118 Gemeinden im alten Bundesgebiet mehr als 200.000 Einzelpreise für insgesamt 750 Güterarten. (Li)
 
Privatisierung
      Privatisierung ist die Übertragung staatlichen Eigentums und staatlicher Aufgaben an private Unternehmen und Haushalte. Obwohl seit etwa 20 Jahren in der Diskussion, ist die Privatisierung erst im vergangenen Jahrzehnt in den westlichen Industrieländern umgesetzt worden.

Für diesen Kurswechsel in der Wirtschafts- und Finanzpolitik sind vor allem die Misserfolge vergangener Verstaatlichungsstrategien verantwortlich, die sich in Form höherer Staats- und Verschuldungsquoten (Staatsverschuldung) niedergeschlagen haben. Geringere Flexibilität und mangelnde Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft an die sich beschleunigende internationale Arbeitsteilung haben in vielen Industrieländern zu einem veränderten Rollenverständnis vom Staat in der Wirtschaft geführt.

Die Notwendigkeit eines Rückzugs des Staates aus der Wirtschaftstätigkeit hat neben veränderten wirtschafts- und ordnungspolitischen Leitbildern - staatliche Nachfragepolitik versus Angebotspolitik - auch handfeste finanzpolitische Gründe: Der Fiskus will Verluste der Staatsunternehmen nicht weiter auf Kosten der Steuerzahler finanzieren.

Mit der Privatisierung wird ein ganzes Zielbündel verfolgt: Verschärfung des Wettbewerbs, Freisetzen unternehmerischer Initiativen, strukturelle Erneuerung, höhere Effizienz und Produktivität in den privatisierten Unternehmen, Entlastung der Staatsfinanzen und Beteiligung breiter Schichten am Produktivkapital (Vermögenspolitik).

Die gleichen Ziele gelten grundsätzlich auch für die Privatisierung des umfangreichen staatlichen Eigentums an Betrieben, Wohnraum sowie Grund und Boden in den fünf neuen Bundesländern. Mit dieser Aufgabe ist die Treuhandanstalt beauftragt. Von der raschen und durchgreifenden Privatisierung des Staatseigentums hängen der Strukturwandel und der wirtschaftliche Aufschwung ganz entscheidend ab.

Die bisherigen Erfahrungen in den westlichen Industriestaaten zeigen, dass die Ziele der Privatisierungspolitik grundsätzlich realisierbar sind. Privatisierung ist deshalb ein Instrument moderner Wirtschaftspolitik, das wesentlich zur Dynamisierung der Wirtschaft beiträgt. Privatisierung sorgt für mehr Wettbewerb durch Öffnung der Märkte und für ein stärker marktorientiertes Verhalten der Anbieter. Letztlich geht es bei der Privatisierung jedoch auch um eine von der Erkenntnis des "Staatsversagens" bestärkte Konzeption, die dem Staat nur jene Aufgaben zukommen lässt, die sich nicht privatwirtschaftlich bewältigen lassen. (Gu)

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