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| Mittelstandspolitik | ||
| Der Begriff "Mittelstand" wird unterschiedlich gebraucht: Neben dem "unternehmerischen Mittelstand" ist zunehmend auch vom "neuen Mittelstand", d.h. von den Freien Berufen, den höheren Angestellten und Beamten die Rede. Mit dem
Begriff "Mittelstandspolitik" verbinden sich überwiegend staatliche Maßnahmen zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen. Diese finden sich vorwiegend in Handwerk, Industrie, Handel, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Verkehrsgewerbe. Dieser Mittelstand hat in der Wirtschaftsstruktur der alten Bundesländer ein erhebliches Gewicht. Rechnet man zum Mittelstand die Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und/oder 100 Millionen DM Umsatz, dann zählten 1986 gemäß Umsatzsteuerstatistik 1.926.244 Wirtschaftseinheiten (= 99,8 Prozent aller dort erfassten Unternehmen) zu diesem Bereich. Ihr Anteil am Gesamtumsatz aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen betrug 50 Prozent. Ferner entfallen auf die kleinen und mittleren Unternehmen rund zwei Fünftel aller Bruttoinvestitionen und rund drei Fünftel aller abhängig Beschäftigten. Von allen deutschen Erwerbstätigen mit abgeschlossener Lehre erhielten etwa 85 Prozent eine Ausbildung in den Unternehmen des Mittelstandes. In den neuen Bundesländern steht der bis auf kleine Reste zurückgedrängte Mittelstand vor einer Renaissance. In diesem Bereich sind rentable Arbeitsplätze in großer Zahl zu erwarten. Da die kleinen und mittleren Unternehmen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor und in der Unternehmenslandschaft die Regel, nicht etwa die Ausnahme darstellen, wäre eine isolierte Mittelstandspolitik fehl am Platze. Dem Mittelstand selbst wäre am allerwenigsten mit der Errichtung eines "Naturschutzparks" gedient. Er empfängt seine Impulse aus den Antriebskräften des Wettbewerbs. Eine gesonderte Mittelstandspolitik förderte eine Subventionsmentalität. Abhängigkeit von der Staatsfürsorge mindert den Leistungswillen und damit die Zukunftschancen der Unternehmen. Eine berechenbare, ordnungskonforme Wirtschaftspolitik ist daher die beste Mittelstandspolitik. Sie stärkt das Vertrauen in die wirtschaftliche Ordnung, erhöht den Willen zur Selbständigkeit und fördert über eine innovations- und investitionsfreundliche Steuerpolitik die Risiko- und Leistungsbereitschaft. Sie gewährleistet den unternehmerischen Handlungsspielraum und ermöglicht es schließlich den Unternehmen, aus eigener Ertragskraft langfristig ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit zu sichern. (Gr) |
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| Multinationale Unternehmen |
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| Multinationale Unternehmen lassen sich charakterisieren als nach Größe und internationaler Marktstellung bedeutende Unternehmen, die sich mit einem wesentlichen Teil ihres Gesamtgeschäfts dauerhaft und nach einer globalen Unternehmensstrategie in mehreren ausländischen Volkswirtschaften engagieren. Obwohl auch viele mittelständische Unternehmen in mehreren Staaten mit eigenen Produktionsstätten tätig sind, werden in der Öffentlichkeit eher Groß- und Größtfirmen zum multinationalen Unternehmenstypus gerechnet. Der Begriff "multinational" ist in der öffentlichen Diskussion bisweilen emotional überfrachtet. So werden diesen Unternehmen zum Teil wirtschaftliche Ereignisse zugerechnet, die sie, wenn überhaupt, allenfalls partiell zu vertreten haben. Die ihnen gegenüber erhobenen Hauptvorwürfe: Einschränkungen der politischen Souveränität der Gastländer durch Einmischung in deren innere Angelegenheiten (vor allem bei Entwicklungsländern), Errichtung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Machtpositionen, Beeinträchtigung demokratischer Kontrolle, sozialer Verantwortung sowie des marktwirtschaftlichen Steuerungsmechanismus und das Unterlaufen nationaler konjunktur-, währungs-, finanz- sowie wachstumspolitischer Ziele. Aufgrund der ihnen zugeschriebenen Verhaftensweisen wird eine Einschränkung der Handlungsfreiheit dieser Unternehmen durch nationale und internationale Kontrolle gefordert. Andererseits bieten die internationalen Wirtschaftseinheiten Vorteile für die wirtschaftliche, technologische und soziale Entwicklung der Gastländer, vor allem der Entwicklungsländer. Häufig kommt es sogar zu einem internationalen Standortwettbewerb um die Ansiedlung dieser Unternehmen. International organisierte Wirtschaftseinheiten fördern den zwischenstaatlichen Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und leisten einen Beitrag zur weltweiten Durchsetzung der internationalen Arbeitsteilung. Die multinationalen Unternehmen sind fest in den Rahmen der Wirtschafts-, Rechts- und Gesellschaftsordnung des Gast- oder Heimatlandes eingebunden und unterliegen somit den gleichen wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Bedingungen wie einheimische Gesellschaften. (Gr) |
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| Mutterschutz |
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| Die erwerbstätigen Mütter zu schützen war eines der frühesten Anliegen staatlicher Sozialpolitik. Schon die Gewerbeordnung von 1877 enthielt ein Beschäftigungsverbot für Mütter in den ersten drei Wochen nach der Niederkunft. Aus diesen Anfängen hat sich ein umfassendes arbeits- und sozialrechtliches Schutzsystem entwickelt. Es hat die Aufgabe, Mutter und werdendes Kind vor Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu bewahren sowie finanzielle Einbußen und den Verlust der Arbeitsstelle zu verhindern. Zentrale Rechtsnorm ist das Mutterschutzgesetz. Seine wichtigsten Bestimmungen sind:
Sowohl während der Mutterschutzfrist als auch während des Erziehungsurlaubs gilt ein Kündigungsverbot. Der Versicherungsschutz in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung bleibt in vollem Umfang erhalten. In der Rentenversicherung wird gegenwärtig ein Kindererziehungsjahr angerechnet, für Geburten ab 1992 sind es drei Jahre. (Se) |
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Redaktion netSCHOOL 2000