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Ladenschlusszeiten
      Die gesetzliche Regelung des Ladenschlusses in Deutschland geht auf Bemühungen aus dem 19. Jahrhundert zurück, den Arbeitsschutz zu verbessern. Sie wurde damit begründet, dass Arbeitszeit und Ladenöffnungszeit nicht voneinander zu trennen seien. Erst mit dem "Gesetz über den Ladenschluss" vom 28. 11. 1956 (LschlG) wurden die Ladenschlussbestimmungen aus den Arbeitszeitbestimmungen ausgeklammert.

Das Gesetz gibt einen Zeitraum vor, innerhalb dessen jeder Betrieb öffnen und schließen kann. Dieser Rahmen erstreckt sich von Montag bis Freitag auf 7 bis 18.30 Uhr und am Samstag von 7 bis 14 Uhr. Ausnahmen gelten für den ersten Samstag im Monat und für die vier Samstage vor dem 24. Dezember.

Sehr bald schon musste das Gesetz novelliert werden. So wurde bereits 1957 und 1960 der Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen und 1963 der Verkauf auf Personenbahnhöfen neu geregelt. Die Novelle von 1969 brachte eine Auflockerung der Ladenschlussbestimmungen in Kur- und Erholungsgebieten und Wallfahrtsorten. Durch die Novellierungen von 1986 und 1987 wurden die Ladenöffnungszeiten auf Bahnhöfen, Flughäfen und in Fährhäfen erweitert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen die Verfassungsrechtlichkeit des Gesetzes begründet: Es sei ein Kompromiss zwischen den Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher. Die Befürworter einer Flexibilisierung der Öffnungszeiten haben dagegen argumentiert, das Gesetz sei marktwirtschaftsfremd und schränke sowohl Unternehmer und Verbraucher als auch Arbeitnehmer in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit ein. Der Arbeitsschutz werde heute durch andere Gesetze wirkungsvoller gewährleistet.

Die jahrelange Kritik an der Ladenschlussregelung und das Vorbild vieler anderer Länder ohne Ladenschluss haben die politische Entscheidung schließlich beeinflusst. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, einmal in der Woche einen Verkaufsabend einzurichten. Das Gesetz zur Einführung eines "Dienstleistungsabends" von 1989 enthält die Empfehlung an die Dienstleistungsbetriebe und die Dienststellen des Bundes, an jedem Donnerstag, der kein gesetzlicher Feiertag ist, einen Dienstleistungsabend bis 20.30 Uhr einzurichten. Allerdings darf die gesetzlich zulässige Gesamtöffnungszeit in der Woche nicht überschritten werden. Dazu wird die Verkaufszeit am langen Samstag in den Sommermonaten um zwei Stunden gekürzt. (Rb)
 
Leasing
      Leasing ist die mietweise Überlassung von langlebigen Investitions- oder Konsumgütern. in der Praxis tritt Leasing in vielen Erscheinungsformen auf. Je nach Ausgestaltung können Leasingverträge "normale" Mietverträge sein oder Verträge ganz eigener Art. Deshalb ist eine eindeutige Definition des Leasingvertrags schwierig.

Leasing wird entweder durch die Produzenten der Güter (Hersteller-Leasing/direktes Leasing) oder durch Leasing-Gesellschaften (Finanzierungs-Leasing/indirektes Leasing) angeboten. Nach der Art der vermieteten Güter unterscheidet man das mobile Leasing (z. B. Fahrzeuge, EDV-Geräte, Büroeinrichtungen) und das Immobilienleasing (Industrie- oder Bürogebäude, Garagen etc.).

Operate-Leasing-Verträge (direktes L.) sind Mietverträge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Beide Seiten könnten relativ kurzfristig kündigen. Das Investitionsrisiko liegt deshalb eher beim Leasinggeber. Finanzierungs-Leasing-Verträge sind während einer Grundmietzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt kündbar. Bei dieser Vertragsform trägt der Leasingnehmer stärker das Risiko der technischen Überalterung der Leasinggüter.

In der Bundesrepublik sind derzeit rund 1.200 Leasing-Gesellschaften im Handelsregister eingetragen. Ihre Zahl nimmt ständig zu. Allein in den Jahren 1988 und 1989 wurden 220 Gesellschaften neu gegründet. Die Leasingquote, der Anteil des Leasing an den Gesamtinvestitionen der Wirtschaft (ohne Wohnungsbau), stieg von 9,7 Prozent (1987) auf 10,1 Prozent (1989). Nach Erhebungen des Ifo-Institutes in München, investierte die Leasingbranche 1989 im Auftrage ihrer Kunden rund 35 Milliarden DM. Die Branche erwartet zudem durch den enormen Investitionsbedarf der Unternehmen in den neuen Bundesländern eine starke Expansion des Geschäftes.

Für ein Unternehmen bietet das Leasing mehrere Vorteile:

  • seine Liquidität wird weniger beeinträchtigt als beim Kauf einer Anlage;
  • die Leasingraten sind bei bestimmten Vertragsgestaltungen steuerlich in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar;
  • der Leasingnehmer kann stets die modernsten Produkte mieten.
Demgegenüber stehen die im Vergleich zu den Anschaffungskosten höheren Gesamtkosten des Leasing: Die Leasingraten decken regelmäßig die Anschaffungs-, Herstellungs- und Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers. Dieser bleibt regelmäßig auch Eigentümer des Leasingobjektes. (He)
 
Leitwährung
      Als Leitwährung bezeichnet man eine Währung, die im internationalen Finanz- und Währungssystem besondere Aufgaben wahrnimmt und daher eine herausgehobene Stellung einnimmt. Insbesondere fungiert sie als Reservewährung, d. h. Notenbanken legen ihre Währungsreserven ganz oder teilweise in dieser Währung an. Die Leitwährung ist damit das internationale Zahlungsmittel schlechthin. Darüber hinaus dient die Leitwährung als Orientierung f ür die wechselkurs- und geldpolitischen Entscheidungen ausländischer Währungsbehörden. Wie stark diese Anlehnung ist, hängt von dem herrschenden Währungssystem ab:
  • In einem System fixer Wechselkurse werden feste Austauschverhältnisse (Paritäten) zwischen den jeweiligen nationalen Währungen und der Leitwährung fixiert (z. B. Franc/Dollar, DM/Dollar, engl. Pfund/Dollar usw.). Ober diese Leitkurse errechnen sich dann - wie bei einem Rad mit Achse und Speichen - die verschiedenen Wechselkurse zwischen den einzelnen Ländern. Da in einem Festkurssystem die Notenbanken zur Aufrechterhaltung ihrer Paritäten verpflichtet sind, müssen sie jeden währungspolitischen Schritt des Leitwährungslandes nachvollziehen; sie verfügen praktisch über keinerlei geldpolitische Selbstständigkeit.

  • In einem System flexibler Wechselkurse (Floating) sind die Bindungen lockerer. Zwar gibt es hier keinen geldpolitischen Nachahmungs-Automatismus, doch fallen geldpolitische Entscheidungen im Ausland nicht ohne Rücksicht auf Entwicklungen im Leitwährungsland. Denn dieses ist in der Regel von überragendem ökonomischen Gewicht für den betreffenden Wirtschaftsraum.
Vor dem Ersten Weltkrieg war das britische Pfund Sterling die unbestrittene Leitwährung. In der Zwischenkriegszeit hatte der US-Dollar das Pfund allmählich verdrängt. Das Weltwährungssystem von Bretton Woods zwischen 1945 und 1973 war dann auch formal ganz auf den Dollar zugeschnitten. Seitdem hat die US-Währung zwar an offizieller Bedeutung verloren, doch fungiert sie weltweit nach wie vor als Leitwährung. Im Europäischen Währungssystem spielt die D-Mark diese Rolle - allerdings nicht formaljuristisch, sondern nur faktisch, auf Grund ihrer hohen inneren und äußeren Stabilität. (Fr)
 
Lohnquote
      Das gesamte Volkseinkommen setzt sich zusammen aus dem "Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit" und dem "Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen". Die Lohnquote gibt den Anteil der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit am Volkseinkommen an. Die Lohnquote wird deshalb wie die Gewinnquote als Maßstab für die Einkommensverteilung eingesetzt.

Die Lohnquote schwankt im Konjunkturverlauf, weil Löhne, Gehälter und die Beschäftigung nur mit zeitlicher Verzögerung dem Konjunkturzyklus folgen: Im Abschwung steigt die Lohnquote deshalb regelmäßig an, im Aufschwung geht sie zurück. Langfristig ist sie tendenziell gestiegen.

1960197019801990
60,1 %68,0 %73,5 %66,7 %
(Werte für den Bereich der alten Bundesländer)

Die Lohnquote als verteilungspolitische Kennziffer hat allerdings einen Konstruktionsfehler: Sie steigt (fällt) auch dann, wenn der Anteil der abhängig Beschäftigten an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen steigt (fällt), ohne dass sich an den Einkommensverhältnissen etwas geändert hat. Im Konzept der "bereinigten Lohnquote" wird dieser Effekt herausgerechnet: Es wird die Lohnquote ermittelt, die sich ergeben würde, wenn das Verhältnis zwischen Selbständigen und unselbständig Beschäftigten so geblieben wäre wie 1970. Für diese "bereinigte Lohnquote" ergeben sich folgende Werte für die alten Bundesländer:

1960197019801990
 65,0 %  68,0 %  69,4 %  62,1 % 

Die Lohnquote ist als Verteilungsmaßstab stark umstritten:

(1) Die Arbeitnehmer erhalten neben Löhnen und Gehältern auch Einkommen aus Kapitalanlagen. Die zunehmende Bedeutung dieser Quervertellung (Einkommensverteilung) hat die Konturen zwischen Arbeitnehmereinkommen und Kapitaleinkommen zusehends verwischt.

(2) Die Lohnquote berücksichtigt nicht den Beschäftigungsgrad. Ob die Verteilungssituation mit dem gesamtwirtschaftlichen Ziel der Vollbeschäftigung in Einklang steht, lässt sich an der Lohnquote deshalb nicht ablesen. (Kro)

 
Lohnstruktur
      Vor dem Hintergrund der anhaltenden Arbeitslosigkeit sind wiederholt Vorschläge zu einer stärkeren Differenzierung der Löhne gemacht worden. Es wird argumentiert, dass die Lohnstruktur zu geringe und nicht marktgerechte Unterschiede aufweise und deshalb die Lenkungsfunktion des Lohnes beeinträchtigt sei: Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt würden nicht genügend ausgeglichen. Das Lohngefüge lässt sich unter drei Gesichtspunkten strukturieren:

(1) Nach Qualifikationen: Dabei geht es um die leistungsgerechte Bezahlung unterschiedlicher Arbeitsplätze. Der Lohnfächer vom Ungelernten ohne berufliche Qualifikation bis zum Facharbeiter mit hoher Qualifikation muss ausreichend groß sein. Die Lohndifferenz bietet damit einen finanziellen Anreiz zur Höherqualifizierung.

(2) Nach Sektoren: Nicht in allen Wirtschaftszweigen verdient ein Arbeitnehmer mit grundsätzlich gleicher Qualifikation den gleichen Lohn. So lag der tarifvertraglich ausgehandelte Lohn eines Facharbeiters in der höchsten Altersstufe Ende 1987 im Baugewerbe etwa 60 Prozent höher als in der lederverarbeitenden Industrie. Lohnunterschiede, die den unterschiedlichen Produktivitäten entsprechen, geben dem Arbeitsmarkt wichtige Signale: zum Beispiel darüber, in welchen Wirtschaftsbereichen Arbeitskräftebedarf herrscht. Diese Lohnunterschiede fördern den Strukturwandel.

(3) nach Regionen: Nicht nur sektoral, sondern auch regional ist der Arbeitskräftebedarf unterschiedlich hoch. Als Indikator können die großen Unterschiede der regionalen Arbeitslosenquoten dienen. Regionale Lohnunterschiede fördern die Mobilität von Arbeit und Kapital und unterstützen den regionalen Strukturwandel.

Die Tarifpartner entscheiden nur über die Tariflöhne (= Mindestlöhne) und damit auch nur über die tarifliche Lohndifferenzierung. Die Effektivlöhne, also die tatsächlich gezahlten Löhne unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, der Überstundenzuschläge, des Weihnachts- und Urlaubsgeldes etc., können allerdings eine ganz andere Differenzierung als die tariflichen Löhne aufweisen.

In den neuen Bundesländern stellt die Lohndifferenzierung ein besonderes Problem dar. Im alten System hatte der Staat die Löhne festgelegt - mehr auf politischideologischen als auf wirtschaftlichen Grundlagen. In der Marktwirtschaft müssen sich die Löhne an Leistung und Qualifikation der Mitarbeiter orientieren. Es gilt, die Spannen zwischen den Lohngruppen zu vergrößern und die Arbeitnehmer entsprechend ihrer betrieblichen Funktion den einzelnen Gruppen zuzuordnen. (Kro)

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