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Konjunkturzyklus
      Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft nicht gleichmäßig: Einem Konjunkturaufschwung mit steigenden Wachstumsraten und zunehmender Beschäftigung folgt eine Konjunkturabschwächung mit geringeren Wachstumsraten und stagnierender oder gar rückläufiger Beschäftigung.

Ein Konjunkturzyklus gibt den Verlauf der Konjunktur zwischen zwei aufeinanderfolgenden konjunkturellen Hochpunkten wieder. Er ist charakterisiert durch die Zeit zwischen zwei konjunkturellen Hochpunkten (Zykluslänge), die Amplitude, d. h. durch den Abstand zwischen dem höchsten Punkt (Boom) und dem tiefsten Punkt (Rezession) der konjunkturellen Entwicklung und die Dauer des Konjunkturaufschwungs und -abschwungs.

Als Maßstab für die Beurteilung der jeweiligen Lage der Wirtschaft im Konjunkturzyklus dienen sogenannte Konjunkturindikatoren:
  1. Frühindikatoren, wie die Entwicklung von Auftragseingängen und Auftragsbeständen, laufen der eigentlichen konjunkturellen Entwicklung voraus.

  2. Präsenzindikatoren, wie der Auslastungsgrad des Sachkapitalbestands und die Entwicklung der Arbeitslosenquote, beschreiben die aktuelle Konjunkturlage.

  3. Spätindikatoren, zum Beispiel die Verbraucherpreise, reagieren in der Regel mit einer gewissen Zeitverzögerung.
Nach der Länge der Konjunkturzyklen lassen sich verschiedene Typen unterscheiden:
  1. Der "Kitchin-Zyklus" hat eine Länge von drei bis fünf Jahren. Hintergrund: Die Unternehmen bauen ihre Lagervorräte bei günstiger wirtschaftlicher Entwicklung stark auf und bei schlechten Absatzaussichten stark ab.

  2. Der "Juglar-Zyklus" mit einer Länge von sieben bis elf Jahren ist das Ergebnis überproportionaler Schwankungen der unternehmerischen Investitionsnachfrage. Er wird als "klassischer" Konjunkturzyklus bezeichnet.

  3. Der "Kontratieff-Zyklus" mit einer Länge von fünfundvierzig bis sechzig Jahren ist weniger Konjunktur- als vielmehr Wachstumszyklus. Er erklärt die Wachstumswellen mit der unregelmäßigen (schubartigen) Ausbreitung des technischen Fortschritts (Innovationszyklus).
(Li)
 
Kostendämpfung/Gesundheitswesen
      Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland ist eines der leistungsfähigsten, allerdings auch eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt. Den Kernbereich bildet die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren rund 1.150 Krankenkassen. Sie sichern den Gesundheitsschutz für über 90 Prozent der Bevölkerung. Dafür haben die Krankenkassen 1988 rund 134,4 Mrd. DM ausgegeben, die von den Versicherten und ihren Arbeitgebern durch Beiträge (im Durchschnitt 12,9 Prozent des Bruttoentgelts) finanziert werden mussten. 1989 gingen die Ausgaben auf 129,9 Mrd. DM zurück.

Hinter diesen Ausgaben verbirgt sich eine rasante Kostenentwicklung: Vor 20 Jahren hatten die Krankenkassen erst 25,1 Mrd. DM aufzuwenden: Seither haben sich die Krankheitskosten um 418 Prozent erhöht. Im selben Zeitraum stiegen hingegen das Bruttosozialprodukt nur um 235 Prozent und die Bruttolohn- und -gehaltssumme, die Basis der Krankenversicherungsbeiträge, um 207 Prozent.

Seit Mitte der 70er Jahre hat der Gesetzgeber mehrmals vergeblich versucht, den überproportionalen Anstieg der Krankenversicherungsausgaben zu stoppen. Den bislang umfassendsten Anlauf zur Kostendämpfung hat er schließlich mit dem "Gesundheitsreformgesetz" unternommen, das Anfang 1989 in Kraft getreten ist. Sein Erfolg kann noch nicht endgültig beurteilt werden. Immerhin sind die Beitragssätze der Krankenkassen 1989 unverändert geblieben und bis Anfang 1991 auf 12,3 Prozent gesunken. Mit der Gesundheitsreform wollte der Gesetzgeber vor allem die Eigenverantwortung der Versicherten ausweiten und Wirtschaftlichkeitsreserven bei den Leistungserbringern erschließen. Beispielsweise mit folgenden Maßnahmen:
  • Ausschluss geringwertiger und unwirtschaftlicher Arznei-, Heil- und Hilfsmittel aus dem Leistungskatalog der Kassen;

  • Einschränkungen der Leistungspflicht durch die Fixierung von Festbeträgen bei Arznei- und Hilfsmitteln;

  • Zuzahlung der Versicherten bei Zahnersatz und Kieferorthopädie;

  • Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeitskontrolle bei Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern.
Mit den 1989/90 eingesparten Mitteln konnten die Beitragssätze gesenkt und neue Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finanziert werden.

In den neuen Bundesländern gelten derzeit noch einige Vergünstigungen im Gesundheitswesen. Der Beitragssatz beträgt hier 12,8 Prozent. (Se) 

 
Kurzarbeit
      Kurzarbeit ist eine unfreiwillige Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit und damit eine Form sichtbarer Unterbeschäftigung von Arbeitskräften. Zum Teil ist die Kurzarbeit witterungsbedingt, wie zum Beispiel im Baugewerbe und in der Landwirtschaft. Dort kann sie damit als eine Art saisonale Arbeitslosigkeit angesehen werden. Auf der anderen Seite stellt sie einen Arbeitszeitpuffer dar, der zur Anpassung der Produktion an Nachfrageschwankungen dient.

Das gesamtwirtschaftliche Ausmaß der Kurzarbeit ist ein guter Konjunkturindikator: Eine Verringerung der Kurzarbeit erhöht das Arbeitsvolumen einer Volkswirtschaft und damit die Auslastung des Produktionsfaktors Arbeit. Diese Situation ist kennzeichnend für den Konjunkturaufschwung und für die Boom-Phase (Konjunkturzyklus).

Die Einschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit kann durch eine tägliche Arbeitszeitverkürzung oder durch Feierschichten erfolgen. Ist eine solche Arbeitszeitverkürzung aufgrund besonderer wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses unvermeidbar, so besteht nach § 63 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) dann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld Anspruch auf Kurzarbeitergeld aus der Arbeitslosenversicherung, wenn die Arbeitsplätze dadurch erhalten werden können. Der Arbeitsausfall darf also nur vorübergehend sein.

Für die neuen Bundesländer gilt bis zum 31.12.1991 eine deutlich großzügigere Regelung. Nach dem neugeschaffenen Absatz 5 des § 63 AFG wird Kurzarbeitergeld auch für dauerhaften Arbeitsausfall gezahlt, der durch die Umstrukturierung im Zuge der deutschen Vereinigung hervorgerufen wird. Damit soll auch eine verstärkte Inanspruchnahme von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen erreicht werden. Die Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen erhalten Kurzarbeitergeld in Höhe des Unterhaltsgeldes. Dieses liegt mit 65 Prozent (Unverheiratete) und 73 Prozent (Verheiratete) des letzten Nettoentgelts über den normalen Kurzarbeitergeldsätzen (63 bzw. 68 Prozent). Tariflich vereinbarte Aufstockungen untergraben aber diesen Anreiz zur Qualifizierung.

In Westdeutschland spielte die Kurzarbeit 1990 so gut wie keine Rolle mehr: in 2.361 Betrieben, vor allem der Bauwirtschaft und des Bergbaus, arbeiteten im Durchschnitt 56.000 Arbeitnehmer kurz. In den neuen Bundesländern schnellte sie auf knapp 1,8 Millionen am Jahresende empor. Im Durchschnitt des zweiten Halbjahres 1990 gab es dort 1,52 Millionen Kurzarbeiter. Die Kosten dafür betrugen rund 8 Mrd. DM. (KI)

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