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Geldmenge
      Die Geldmenge entspricht der Summe der Zahlungsmittel in einer Volkswirtschaft. Dabei gibt es nicht "die" Geldmenge schlechthin, sondern, je nach Liquiditätsgrad, verschiedene Varianten. International haben sich folgende Geldmengen-Abgrenzungen durchgesetzt: Geldmenge Ml, bestehend aus dem Bargeldumlauf und den Sichtguthaben bei den Kreditinstituten; Geldmenge M2, bestehend aus M 1 zuzüglich der Termineinlagen bei Kreditinstituten mit einer Befristung unter vier Jahren; Geldmenge M3, bestehend aus M2 zuzüglich der Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

Die Geldmenge ist von großer Bedeutung für den Wirtschaftsverlauf. Ist die Geldmenge im Verhältnis zur Menge der produzierten Güter zu groß, steigen die Preise; es kommt zur Inflation. Umgekehrt bremst ein zu knapper Geldmantel das Wachstum; die Wirtschaft gerät in eine Rezession. Im Falle einer gesamtwirtschaftlichen Störung kann eine bewusste Veränderung der Geldmenge helfen, Fehlentwicklungen in Grenzen zu halten. So ist bei einer wirtschaftlichen Überhitzung tendenziell eine Verknappung der Geldmenge angezeigt. Eine Unterauslastung der Produktionskapazitäten dagegen erfordert eher eine Ausweitung der Geldmenge.

Die Notenbank hat die Aufgabe, den Geldumlauf zu kontrollieren und ihn gegebenenfalls der jeweiligen Wirtschaftslage anzupassen.

In der Bundesrepublik übernimmt diese Funktion die Deutsche Bundesbank. Seit Mitte der siebziger Jahre versucht sie dazu - wie zahlreiche andere Notenbanken zeitweise auch -, die Geldmenge direkt zu steuern. Das heißt: Sie gibt sich jeweils zu Jahresbeginn unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Lage ein Ziel für das Wachstum der Geldmenge M3 vor und bemüht sich, dieses Ziel im Jahresverlauf durch Einsatz ihres Instrumentariums zu erreichen. Rein technisch gesehen ist sie dazu jederzeit in der Lage. Unerwartete Entwicklungen vor allem im außenwirtschaftlichen Bereich - können es aber ratsam erscheinen lassen, vom Ziel abzuweichen. (Fr)
 
Gemeindefinanzen
      In der Finanzverfassung besitzen die Gemeinden durch die föderale Struktur der Bundesrepublik eine bedeutende Position. Das Grundgesetz billigt den Gemeinden in Art. 28 eine Selbstverwaltungsgarantie zu und gibt ihnen damit das Recht, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Dafür brauchen die Kommunen entsprechende Einnahmen. Nach Artikel 106 GG haben die Gemeinden Ertragskompetenz (nicht jedoch Gesetzgebungskompetenz) bei folgenden "örtlichen Steuern": Gewerbesteuer, Grundsteuer, Getränkesteuer und Hundesteuer.

Daneben bekommen sie seit der kommunalen Finanz- und Haushaltsreform im Jahre 1969 15 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Im Gegenzug müssen die Kommunen einen Teil ihrer Gewerbesteuereinnahmen je zur Hälfte an den Bund bzw. an das jeweilige Bundesland als Gewerbesteuerumlage abführen.

Insgesamt hatten die Gemeinden in den alten Bundesländern 1989 rund 73,6 Mrd. DM Steuereinnahmen zur Verfügung. Die Gewerbesteuer bildet die Haupteinnahmequelle mit rund 31,3 Mrd. DM. Die Gemeinden können die Gewerbesteuer über eine Veränderung des Hebesatzes beeinflussen. Diese Steuer steht gegenwärtig im Mittelpunkt von Reformüberlegungen.

Zweitwichtigste Einnahmequelle neben den Steuern sind die Gebühren mit einem Aufkommen für 1989 von 40,8 Mrd. DM. Die Kommunen erheben Gebühren für spezifische Leistungen, zum Beispiel für das Ausstellen eines Personalausweises. An dritter Stelle liegen die Zuweisungen von den übergeordneten Ebenen der Gebietskörperschaften (37,5 Mrd. DM).

Die Ausgaben: Von den insgesamt 190,9 Mrd. DM Einnahmen fließen knapp 32,2 Prozent in die Personaletats. 38 Mrd. DM wenden die Kommunen für Investitionen auf. Sie bestreiten ca. zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen und sind daher auch Hauptauftraggeber für die Wirtschaft. In jüngster Zeit ist der Sozialaufwand überproportional gestiegen: Mit knapp 30 Mrd. DM hatten die Kommunen 1989 ca. 6,2 Prozent mehr Sozialausgaben als im Vorjahr. (Fu)
 
Gewinnquote
      Die Gewinnquote wird oft als ein Maßstab für die Einkommensverteilung in einer Volkswirtschaft herangezogen. Das gesamte Volkseinkommen setzt sich zusammen aus dem "Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit" und aus dem "Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen". Die gesamtwirtschaftliche Gewinnquote gibt den Anteil der Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen am Volkseinkommen wieder. Gewinnquote und Lohnquote addieren sich zu 100 Prozent.

Die Gewinnquote gibt aber über die Gewinnsituation der Unternehmen nur wenig Auskunft. Denn die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen enthalten neben den Unternehmensgewinnen eine ganze Reihe gewinnfremder Einkommen, u.a.
  • die Zinseinkommen der privaten Haushalte, die teilweise den Arbeitnehmern zufließen;
  • die Mieteinkommen der privaten Haushalte;
  • die Gewinne (Verluste) öffentlicher Unternehmen, wie der Bundesbank, Bundespost und Bundesbahn, die in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dem Sektor Unternehmen zugerechnet werden;
  • die Arbeitseinkommen der Selbständigen (kalkulatorischer Unternehmerlohn).
1990 beliefen sich die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen auf 631 Mrd. DM. Das waren 33,3 Prozent des Volkseinkommens (unbereinigte "Gewinnquote"). Zieht man die Zins- und Mieteinkommen der privaten Haushalte und den Unternehmerlohn ab, bleiben 278,1 Mrd. DM als "Gewinne im engeren Sinne" übrig. Ihr Anteil am Volkseinkommen lag bei 15,1 Prozent.

Eine originäre Gewinnstatistik gibt es nicht. Die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen werden in der volkswirtschaftlichen Statistik deshalb als Restgröße ermittelt. Alle statistischen und methodischen Fehler der Sozialproduktrechnung schlagen sich in dieser Größe nieder. Aussagefähigere Indikatoren der Gewinnentwicklung sind deshalb Renditen, die aus Unternehmensbilanzen abgeleitet werden (Unternehmensgewinn). (Kro)

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