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[ Wirtschaftslexikon ] |
| Entwicklungshilfe |
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Die Entwicklungshilfeleistungen der Bundesrepublik an die Staaten der Dritten Welt werden jeweils im Rahmen eines
Abkommens zur Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Regierung des betroffenen Landes geregelt. Die Bundesregierung leistet sowohl im Rahmen bilateraler als auch multilateraler Zusammenarbeit und durch die Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen einen Beitrag zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Dritten Welt.
Bilaterale Entwicklungshilfe gewährt die Bundesrepublik als direkte finanzielle, technische und personelle Unterstützung für das Empfängerland. Sie dient der Finanzierung von Projekten, Anlageinvestitionen und der Aus- und Fortbildung von Führungskräften. Der Staat entsendet Berater, Entwicklungshelfer und liefert technische Geräte.
Die multilaterale Zusammenarbeit erfolgt in Kooperation mit internationalen Organisationen wie beispielsweise der Weltbankgruppe (Weltbank, IDA, IFC), den regionalen Entwicklungsbanken (Asian Development Bank, ADB; African Development Bank, AfDB) und den Fonds der Vereinten Nationen (UNDP, UNIDO). Diese Organisationen spielen bei der Entwicklung der Dritten Weit eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung unterstützt deren Arbeit mit regelmäßigen Beiträgen. 1989 gab die Bundesregierung für die bilaterale Zusammenarbeit 5,8 Mrd. DM und für die multilaterale Zusammenarbeit 3,3 Mrd. DM aus.
Seit Gründung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) im Jahre 1962
verfolgt die Bundesregierung bewusst eine Politik der Einbindung der Bevölkerung in die Entwicklungszusammenarbeit, um Verständnis für die staatliche Entwicklungspolitik zu fördern. Das BMZ unterstützt Kleinprojekte der deutschen nichtstaatlichen Organisationen (Kirchen, politische Stiftungen, private Gruppierungen), die auf eigene Verantwortung Projekte als Hilfe zur Selbsthilfe in den Entwicklungsländern durchführen. 1988 waren über 250 nichtstaatliche Organisationen in der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Über 80 davon sind weder in den Amtskirchen noch parteipolitisch gebunden.
Vorhaben dieser Organisationen werden in der Regel bis zu 75 Prozent mit Bundesmitteln bezuschusst. Die Zuwendungen der Bundesregierung an diese Organisationen betrugen 1988 mehr als 630 Millionen DM. Die Organisationen haben von 1950 bis 1989 insgesamt 15,4 Mrd. DM an Partner in Entwicklungsländern geleistet. (Ja) |
Erwerbsquote |
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Die Altersstruktur der Bevölkerung und die regelmäßig per Befragung ermittelte Bereitschaft der Menschen, einer Beschäftigung nachzugehen, bilden die Grundlage für die Berechnung der Erwerbsquoten.
Mit ihr messen die Statistiker das Erwerbsverhalten der Bevölkerung.
Üblicherweise stützen sie sich dabei auf die Erwerbsbevölkerung im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Das ist internationale Konvention.
Zur Berechnung der Erwerbsquote: Im Zähler stehen die Erwerbspersonen, also die Gesamtzahl der Beschäftigten und der Arbeitslosen. Im Nenner steht die Bevölkerungszahl (15 bis 65 Jahre). Um das Erwerbsverhalten differenzierter abbilden zu können, wird die Quote für verschiedene Altersgruppen, für Männer und Frauen (Frauenerwerbstätigkeit) sowie für Deutsche und Ausländer getrennt berechnet. So wird ersichtlich,
wie viel Prozent der jeweiligen Bevölkerungsgruppe beschäftigt sind oder einen Arbeitsplatz suchen. Zwei Beispiele: In den alten Bundesländern lag die Erwerbsquote der deutschen Männer 1988 bei 82,5 Prozent und die der Frauen bei 55 Prozent.
Entsprechend den Bestimmungsfaktoren der Erwerbsquote sind Änderungen auf eine Verschiebung in der Altersstruktur oder auf einen Wechsel im Erwerbsverhalten zurückzuführen. Die vergangenen 15 Jahre zeigen beispielhaft die wechselnden Einflüsse auf die Erwerbsquote:
- Das Hineinwachsen der geburtenstarken Jahrgänge in das Erwerbsleben führte zu einer verstärkten Nachfrage zunächst nach Ausbildungs- und später nach Arbeitsplätzen. Da das
Angebot zum Teil nicht Schritthalten konnte, änderten die Jugendlichen ihr Bildungsverhalten und blieben länger im Bildungssystem. Als Folge ging die Erwerbsquote dieser Altersgruppe zurück.
- Die Erwerbstätigkeit der Frauen ist spürbar angestiegen. Immer mehr Frauen bleiben nach der Geburt des ersten Kindes beschäftigt. Zudem suchen immer mehr Frauen nach Abschluss der Kindererziehung erneut eine Beschäftigung. Beides führte dazu, dass vor allem die Erwerbsquote der verheirateten Frauen spürbar angestiegen ist.
Die Entwicklung der Erwerbsquoten erlangt zunehmende Bedeutung für die künftige Arbeitsmarktsituation in der Bundesrepublik. Der Geburtenrückgang vermindert das verfügbare Arbeitskräfteangebot dauerhaft. In dieser Phase kann durch einen Anstieg der Erwerbsquoten der globale Arbeitskräfterückgang abgeschwächt werden. (Ho) |
Europäische Institutionen |
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben eine Reihe von wichtigen Institutionen geschaffen, um die Gemeinschaft zu regieren und zu verwalten:
- Der Ministerrat ist der Gesetzgeber der Europäischen Gemeinschaft. In diesem Gremium kommen die für den jeweiligen Beratungsgegenstand zuständigen Minister der Mitgliedstaaten zusammen. Er beschließt Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen). Der EWG-Vertrag sieht Beschlüsse mit einfacher und qualifizierter Mehrheit sowie einstimmige Beschlüsse vor. Die meisten der für den EG-Binnenmarkt relevanten Rechtsakte können mit qualifizierter Mehrheit, das heißt mit mindestens 54 von insgesamt 76 Stimmen beschlossen werden.
- Der Europäische Rat ist die Konferenz der Staats- und Regierungschefs und der Außenminister der EG-Mitgliedstaaten. Er tritt zweimal jährlich zusammen, um die wichtigsten Probleme europäischer (und nationaler) Politik zu erörtern, Lösungen aufzuzeigen und zuweilen auch, um notwendige Entscheidungen zu fällen.
- Die EG-Kommission wird als Motor der Gemeinschaft bezeichnet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Entscheidungsprozesse auszulösen, dem Ministerrat Rechtsakte vorzuschlagen, Durchführungsbestimmungen zu erlassen und die Durchführung von Entscheidungen zu überwachen. Der Ministerrat kann in der Regel nur Entscheidungen treffen, wenn ihm von der Kommission entsprechende Richtlinienvorschläge unterbreitet worden sind. Die Kommission besteht aus einem Präsidenten und 16 Kommissaren, von denen sechs das Amt eines Vizepräsidenten einnehmen.
- Der Europäische Gerichtshof wacht über die Europäischen Verträge und die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten.
- Das Europäische Parlament wird seit 1979 direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten im Fünf-Jahres-Rhythmus gewählt. Je nach Beratungsgegenstand hat das Parlament ein Anhörungs-, Mitsprache- oder Mitentscheidungsrecht.
- Der Wirtschafts- und Sozialausschuss besteht aus 189 Mitgliedern. Sie repräsentieren Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Verbraucher, Landwirte, Selbständige und andere gesellschaftliche Gruppen. Der Wirtschafts- und
Sozialausschuss hat Beratungsaufgaben in Fragen der Agrar-, Sozial- und Transportpolitik sowie der Binnenmarktvollendung. (BU)
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Europäisches Währungssystem |
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Das Europäische Währungssystem (EWS) regelt die Währungsbeziehungen der EG-Mitgliedsländer untereinander Es trat am 13. März 1979 offiziell in Kraft. Das Ziel: ein höheres Maß an Wechselkursstabilität zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Die wichtigsten Bestandteile des EWS:
- Europäische Währungseinheit (ECU). Der ECU ist eine Kunstwährung in Form eines
"Währungskorbes", in dem die nationalen Währungen der EWS-Mitgliedstaaten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vertreten sind. Der ECU diente zunächst nur "offiziellen"
Zwecken, vor allem als Recheneinheit und Zahlungsmittel unter den EWS-Notenbanken. In den vergangenen Jahren haben auch die privaten Kapitalmärkte den ECU zunehmend als Anlagewährung entdeckt.
- Wechselkurs- und Interventionsmechanismus. Jedes Land legt für seine Währung einen sogenannten Leitkurs in ECU fest. Die Notenbanken müssen dann durch Interventionen am Devisenmarkt den Marktkurs in einer Bandbreite von ±2,25 Prozent um den Leitkurs halten. Ausnahme: Für Spanien gilt eine erweiterte Bandbreite von 6 Prozent; die Währungen Griechenlands und Portugals nehmen einstweilen noch nicht am Wechselkursmechanismus teil. Bei anhaltenden Devisenmarkt-Ungleichgewichten müssen die Leitkurse neu festgelegt werden.
- Finanzielles Beistandssystem. Gerät ein Land in Zahlungsschwierigkeiten (Devisenknappheit), so kann es von den übrigen EWS-Mitgliedern finanzielle Hilfen erhalten. Diese sind in drei Stufen gestaffelt: sehr kurzfristige Finanzierung (6 Wochen), kurzfristiger Währungsbeistand (3 Monate), mittelfristiger finanzieller Beistand (2-5 Jahre). Der mittelfristige Beistand ist mit wirtschaftspolitischen Auflagen verknüpft, um eine Korrektur der Zahlungsbilanzprobleme herbeizuführen.
Das EWS hat sich in den vergangenen Jahren durchweg gut bewährt. Politiker und Währungsexperten bemühen sich jetzt darum, es formal zu einer Europäischen Währungsunion auszubauen. Am Ende dieses Prozesses soll eine einheitliche Währung stehen, die von einer gemeinsamen Europäischen Zentralbank herausgegeben wird. (Fr) |