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| EG - Binnenmarkt | ||
| Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft (EG) hat 1985 dem Europäischen Rat ein Weißbuch vorgelegt und darin Maßnahmen vorgeschlagen, die den europäischen Integrationsprozess entscheidend voranbringen sollen. Die Kommission legt dar, wie die existierenden Schranken zwischen den
EG-Staaten zu beseitigen sind. Sie verfolgt damit das Ziel, den Europäischen Binnenmarkt bis zum 31.12.1992 zu vollenden. Der Binnenmarkt wird definiert als "Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ... gewährleistet ist". So steht es in der Einheitlichen Europäischen Akte, mit der am 1. Juli 1987 der EWG-Vertrag ergänzt wurde. Die Kommission listet im Weißbuch knapp 300 Einzelmaßnahmen auf, die sie für die Vollendung des Binnenmarktes als notwendig erachtet. Dazu zählen: (1) Maßnahmen zur Beseitigung der physischen Schranken, also der Personen- und Warenkontrollen an den Grenzen; (2) Maßnahmen zur Überwindung der technischen Schranken. Dabei geht es u.a. um die Beseitigung der handelshemmenden Wirkung unterschiedlicher nationaler Produktvorschriften, technischer Normen und Zulassungsverfahren; (3) Maßnahmen zur Überwindung der steuerlichen Schranken. Unterschiedliche Mehrwert- und Verbrauchsteuerregelungen sollen auf längere Frist soweit vereinheitlicht werden, dass Kontrollen aus steuerlichen Gründen entfallen können. Für eine Obergangszeit werden diese Kontrollen von den Staatsgrenzen weg in die Unternehmen verlegt. Die Bilanz der Arbeiten am Binnenmarktprogramm ist vielversprechend. Ende 1990 hatte der Ministerrat rund zwei Drittel der notwendigen Rechtsakte verabschiedet. Die Binnenmarktinitiative von 1985 bedeutet einen Wechsel in der Integrationsstrategie. Die EG hat auch schon vorher versucht, zwischen den Mitgliedstaaten einen Gemeinsamen Markt zu verwirklichen. Sie verfolgte dabei den Weg der Harmonisierung, der Rechtsangleichung. Diese Strategie hat sich jedoch als zu langwierig, zu unflexibel und tendenziell auch als fortschrittshemmend erwiesen. Jetzt setzt die Kommission weitgehend auf das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung unterschiedlicher nationaler Regelungen. Waren und Dienstleistungen, die in einem Land der Gemeinschaft rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, sollen auch in jedem anderen Land verkauft werden dürfen. (Bu) |
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| Eigenkapital |
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| Unter Eigenkapital versteht man die Summe der Finanzierungsmittel, die dem oder den Eigentümern eines Unternehmens gehören. Eigenkapital steht dem Unternehmen in der Regel auf Dauer, Fremdkapital dagegen nur befristet zur Verfügung. Zum Eigenkapital eines Unternehmens gehören die auf der Passivseite der Bilanz aufgeführten Einlagen: Das sind - je nach Rechtsform - das Kapitalkonto des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der AG oder das Stammkapital der GmbH sowie die gesetzlichen und freien Rücklagen und der Bilanzgewinn. Der Unternehmensgewinn ist eine der Hauptquellen für das haftende Eigenkapital, vor allem bei nicht kapitalmarktfähigen kleinen und mittleren Unternehmen. Die Eigenkapitalquote der westdeutschen Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe, Handel und Baugewerbe hat sich seit 1967 stetig verschlechtert: Gemessen an der Bilanzsumme sank das Eigenkapital seit 1967 von 31,4 auf 19 Prozent (1988). Für 1988 lässt sich daraus eine Eigenkapitallücke von rund 270 Milliarden DM errechnen. Diese Verringerung der Eigenkapitalbasis erhöht das Existenzrisiko der Unternehmen und das Beschäftigungsrisiko der Mitarbeiter, weil sie zunehmend drei betriebswirtschaftliche Funktionen der haftenden Eigenmittel beeinträchtigt: (1) Bestandssicherung: Eine hohe Eigenkapitalquote bietet ein Krisenpolster für wirtschaftliche Schwächezeiten. (2) Kreditwürdigkeit: Zusätzliches Fremdkapital wird von den Kreditinstituten in der Regel nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Kreditinteressent über ein bestimmtes Eigenkapitalpolster verfügt. Fehlt dieser "Garantiestock" an eigenen Mitteln, so wird es schwierig und oft teurer oder unmöglich, das erforderliche Fremdkapital zu erhalten. (3) Risikoabsicherung: Wer neue Produkte entwickeln und sich neue Märkte öffnen will, hat häufig hohe Verlustrisiken zu tragen. Für solche Vorhaben braucht ein Unternehmen ausreichend Eigenkapital. Im Falle eines Misserfolgs innovativer Vorhaben laufen bei hoher Fremdfinanzierung Zins- und Tilgungsbelastungen für das Unternehmen weiter. Eine Belastung, die je nach Umfang des Projekts und nach Größe des Unternehmens für die Existenz gefährlich werden kann. (Gr) |
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| Einkommensverteilung |
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| Die Verteilung des insgesamt in einem Jahr in einer Volkswirtschaft erarbeiteten Einkommens,
des Volkseinkommens, lässt sich nach verschiedenen Gesichtspunkten analysieren: (1) Primär- und Sekundärverteilung Unter Primärverteilung versteht man die Einkommensverteilung, die sich aus dem Produktionsprozess direkt ergibt. Sie spiegelt die Entlohnung der am Produktionsprozess beteiligten Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital) wider. Durch die (meist staatliche) Umverteilung des Einkommens wird aus der Primär- die Sekundärverteilung ' Umverteilung heißt, dass der Staat Teile der Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben als Transferleistungen nach sozialen Gesichtspunkten wieder verteilt: als Geldleistung (z.B. Wohngeld) oder als "reale" Leistung (z.B. in Form verbilligter Kindergartenplätze). (2) Funktionale Einkommensverteilung Mit der funktionalen Einkommensverteilung versucht man, das Volkseinkommen den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zuzuordnen. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unterscheidet die beiden Einkommensarten "Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit" und "Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen". Die bekannteste Kennziffer der funktionalen Einkommensverteilung ist die Lohnquote (Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit in Prozent des Volkseinkommens). Die Aussagefähigkeit der Lohnquote als Maß für die funktionale Einkommensverteilung hat ständig abgenommen. Der Grund liegt vor allem in der zunehmenden quantitativen Bedeutung der Querverteilung: Die Haushalte erhalten Einkommen aus mehreren Quellen. So entfällt z.B. inzwischen rund ein Drittel aller Vermögenseinkommen auf Arbeitnehmerhaushalte. (3) Personelle Einkommensvertellung Statistiken über die personelle Einkommensverteilung geben Auskunft darüber, in welchem Umfang verschiedene Personen oder Personengruppen - Arbeitnehmer, Selbständige, Rentner, Beamte, Landwirte etc. - am Volkseinkommen partizipieren. Dabei werden alle Einkommensarten einer Person zusammengerechnet, z.B. Lohn-, Zins- und Mieteinnahmen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, ermittelt regelmäßig Daten zur personellen Einkommensverteilung. Im Jahr 1988 konnte danach ein Arbeitnehmerhaushalt in den alten Bundesländern im Durchschnitt über 51.279 DM verfügen. (Kro) |
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| Entgeldfortzahlung |
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| Die Sicherung der Arbeitnehmer gegen den Ausfall ihres Einkommens bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gehört schon immer zu den wichtigsten Zielen staatlicher Sozialpolitik. Zunächst war sie eine zentrale Aufgabe der 1883 geschaffenen gesetzlichen Krankenversicherung. Noch 1925 gaben die Krankenkassen allein für Krankengeld
genau so viel aus wie für die Behandlung von Krankheiten. Das änderte sich erst in der Weltwirtschaftskrise. Die Arbeitgeber wurden 1930/31 zur Gehaltsfortzahlung an arbeitsunfähig erkrankte Angestellte verpflichtet, um die Krankenkassen zu entlasten. 1935 betrug das Verhältnis von Krankengeldzahlungen zu den übrigen Kassenausgaben nur noch 1:4. Dabei blieb es bis Mitte der fünfziger Jahre. Danach wurde den Arbeitgebern in drei Gesetzesetappen auch die wirtschaftliche Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall übertragen: Seit Anfang 1970 haben auch die Arbeiter Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit (Lohnfortzahlungsgesetz 1970). Den Krankenkassen ist die Aufgabe verblieben, den ab der siebten Woche eintretenden Einkommensausfall auszugleichen. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit (Unfall, Schwangerschaftsabbruch, Heilverfahren) gewährleisten folgende Regelungen die Sicherung der Einkommen:
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Redaktion netSCHOOL 2000