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| Behindertenförderung | ||
| Grundsatz und Leitlinie der gesamten Rehabilitations- und Behindertenpolitik ist das im Sozialgesetzbuch verankerte "soziale Recht" der Behinderten auf die benötigte Hilfe. Medizinische Rehabilitation: Durch gezielte Vorsorge können Behinderungen vermieden oder ihre Auswirkungen gemindert werden. Im Gesundheitsreformgesetz von 1989 ist der Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" zum ersten Mal gesetzlich verankert. Berufliche Bildung und Rehabilitation Behinderter: Um eine weitgehende Chancengleichheit der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt herzustellen, stehen in den alten Bundesländern 37 Berufsbildungs- und 21 Berufsförderungswerke zur beruflichen Rehabilitation zur Verfügung. Ein umfassendes Leistungsangebot sichert die betriebliche Ausbildung und Umschulung. im Durchschnitt sind über 70 Prozent der Absolventen der Berufsförderungswerke ein Jahr später ins Arbeitsleben eingegliedert. Die Bundesanstalt für Arbeit hat 1988 rund 2,7 Milliarden DM für individuelle Leistungen ausgegeben. Die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter: Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 16 Arbeitsplätzen müssen wenigstens 6 Prozent davon mit Schwerbehinderten besetzen. Insgesamt waren 1987 rund 848.000 Schwerbehinderte in das Arbeitsleben eingegliedert. Trotz der angespannten Arbeitsmarktlage ist die Vermittlung Schwerbehinderter in Arbeitsund Ausbildungsverhältnisse seit 1983 um 30 Prozent gestiegen. Für Behinderte, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nur begrenzt in den Arbeitsmarkt integriert werden können, steht in den alten Bundesländern ein flächendeckendes Netz von 384 Werkstätten zur Verfügung. Derzeit sind dort rund 95.000 Behinderte tätig. Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben dafür im Jahr 1987 rund 1,45 Milliarden DM aufgewendet. Die Teilhabe der Behinderten am gesellschaftlichen Leben hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Das ist in erster Linie die Folge des gewachsenen Selbstbewusstseins der Behinderten, die sich stärker für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben einsetzen. Die Aktivitäten der Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen spielen dabei eine große Rolle. (Hm) |
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| Berufsausbildung |
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| In der Umgangssprache wird Berufsausbildung häufig gleichbedeutend mit Berufsbildung gebraucht. Für das Berufsbildungsgesetz, das in den alten und neuen Bundesländern gilt, ist Ausbildung jedoch nur ein Bereich der Berufsbildung: Diese umfasst gemäß § 1 Berufsbildungsgesetz auch die
berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Die Berufsausbildung hat nach § 1 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz "eine breit angelegte Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen". Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im allgemeinen nur in anerkannten Ausbildungsberufen qualifiziert werden. Die Berufsausbildung ist Grundlage für die berufliche Weiterbildung. Die Berufsausbildung wird in der Bundesrepublik überwiegend im dualen System durchgeführt, das heißt im Zusammenwirken der Ausbildungsbetriebe und der Berufsschulen. Diese beiden rechtlich voneinander unabhängigen Ausbildungsträger müssen zusammenarbeiten, um die optimale berufliche Qualifizierung der Jugendlichen zu gewährleisten. Anfang 1990 befanden sich, bezogen auf das alte Bundesgebiet, insgesamt 1,55 Millionen Jugendliche in der Berufsausbildung. Das sind 69 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis unter 19 Jahren. Vergleichbare Zahlen liegen für die neuen Bundesländer noch nicht vor. Die Betriebe der Industrie und des Handels haben 50,4 Prozent der Lehrlinge ausgebildet, die Handwerksbetriebe 34,3 Prozent und die übrigen Bereiche (Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe, Hauswirtschaft und Seeschifffahrt) 15,2 Prozent. Für 1990 verzeichnete die Statistik insgesamt 377 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Allerdings sind die einzelnen Berufe unterschiedlich mit Auszubildenden besetzt: 38 Prozent der männlichen und 55 Prozent der weiblichen Auszubildenden wählten jeweils die zehn am stärksten besetzten Ausbildungsberufe. (Ze) |
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| Beschäftigung |
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| Die Beschäftigung in einer Volkswirtschaft ist im Falle eines ausreichenden Arbeitskräfteangebots das
Ergebnis der Nachfrage von Unternehmen nach Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt.
Da das Gut
"Arbeitskraft als besonders schutzwürdig gilt, hängt die Höhe der Beschäftigung nur in erheblich eingeschränktem Umfang von Marktkräften ab. Nachhaltigen Einfluss auf die Höhe der Beschäftigung hat der Ausgang der Tarifverhandlungen, in denen unter anderem der Lohn als Preis des Produktionsfaktors Arbeit festgelegt wird. Rein rechnerisch ist die Beschäftigung die Differenz zwischen dem Erwerbspersonenangebot und der registrierten Arbeitslosigkeit. Da sich aber das Erwerbspersonenangebot einer Volkswirtschaft durch verändertes Erwerbsverhalten der Bevölkerung oder durch Wanderungen von Erwerbspersonen verändern kann, müssen sich Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nicht unbedingt gegenläufig entwickeln. Sowohl Beschäftigung als auch Arbeitslosigkeit können zunehmen (abnehmen), wenn das Erwerbspersonenangebot stärker steigt (abnimmt) als die Zahl der Arbeitsplätze. In einer vergleichbaren Situation befindet sich der westdeutsche Arbeitsmarkt: Die Erwerbstätigenzahl wächst stark, während die Zahl der registrierten Arbeitslosen nur langsam zurückgeht. Vor allem die Zuwanderung von über 2 Millionen Aussiedlern, Übersiedlern und Ausländern in das Gebiet der (alten) Bundesrepublik sowie die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen (Erwerbsquote) haben dazu geführt, dass 1989 und 1990 die Erwerbstätigenzahl dreimal stärker gestiegen ist als die Arbeitslosenzahl abgenommen hat. Beschäftigung umfasst sowohl selbständige als auch abhängige und mithelfende Erwerbstätigkeit bei Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätzen. Die abhängig Beschäftigten können noch einmal nach Beamten, Angestellten und Arbeitern unterteilt werden. Mit Ausnahme der Beamten werden sie in der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeit erfasst. Die Erwerbstätigkeit insgesamt weisen der Mikrozensus und die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes aus. (KI) |
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| Betriebsverfassungsgesetz |
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| Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) will die Idee der Partnerschaft durch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Vertretungen aller Arbeitnehmer im Betrieb und im Gesamtunternehmen verwirklichen.
Als oberster Grundsatz gilt, dass Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammenarbeiten sollen (§ 2 BetrVG). Arbeitskampfmaßnahmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; Arbeitskämpfe zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder ihren Verbänden werden davon nicht berührt. Das BetrVG gilt in allen Betrieben der privaten Wirtschaft mit in der Regel fünf ständigen, wahlberechtigten Arbeitnehmern. Es regelt:
Als zentrales Vertretungsorgan hat der Betriebsrat über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, der Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu wachen. In der Praxis liegt seine Haupttätigkeit in den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten (§§ 87 ff BetrVG), in personellen Angelegenheiten (§§ 92 ff BetrVG) und in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 106 ff). Von 1990 an wird der Betriebsrat alle vier Jahre in der Zeit vom 1.3. bis 31.5. gewählt. Wahlberechtigt sind die Arbeiter und Angestellten des Betriebes. Sie können getrennt oder gemeinsam Kandidaten vorschlagen und wählen; ebenso können die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Kandidaten vorschlagen. (Ni) |
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Redaktion netSCHOOL 2000