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Jeder braucht es, die meisten Menschen wollen mehr davon besitzen, die wenigsten wissen alles darüber :
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Was ist Geld? Welche Funktionen hat es? Welche Institutionen gibt es?
von Isabel Frank

Ü b e r b l i c k
1. Erscheinungsformen des Geldes
2. Funktionen des Geldes
      Recheneinheitsfunktion
      Tauschmittelfunktion
      Wertaufbewahrungsfunktion
3. Definition des Geldbegriffs - Die Geldmengen
4. Die Deutsche Bundesbank
      Die Bilanz der Deutschen Bundesbank
5. Die Geschäftsbanken
      Die Bilanz der Geschäftsbank
6. Märkte des Geldbereichs - Kreditmärkte
      Märkte für kurz- und mittelfristige Kredite
      Märkte für langfristige Kredite
Literaturverzeichnis
Begriffe und Institutionen des Geldbereichs

1. Erscheinungsformen des Geldes

Damit ein Wirtschaftssystem in einer Volkswirtschaft überhaupt funktionieren kann, muss das allgemein anerkannte Zahlungsmittel Geld verschiedene Funktionen erfüllen.
Die heutigen Anforderungen an das Geld bestehen einerseits aus technischen Anforderungen wie Teilbarkeit, Haltbarkeit, Austauschbarkeit, Seltenheit und auch schwerer Fälschbarkeit und andererseits aus der ökonomischen Anforderung wie zum Beispiel Wertbeständigkeit.
Im Laufe der Geschichte ist Geld jedoch schon in unterschiedlichen Erscheinungsformen aufgetreten. Gegenstände wie Felle, Salz, Vieh, Häute, Metalle, usw. dienten schon als Tauschmittel mit Zahlungsmittelfunktion. Diese früheren Tauschmittel konnten den technischen Anforderungen jedoch nicht gerecht werden, womit daraufhin das GELD als allgemein anerkanntes Zahlungsmittel eingeführt wurde.

Man unterscheidet heute zwischen stoffwertigem Geld und stoffwertlosem, bzw. stoffunwertigem Geld: Unter stoffwertigem Geld versteht man Warengeld, das heißt der Geldwert wird durch den Warenwert eines bestimmten Gutes bestimmt, und Metallgeld.

Bei stoffwertlosem Geld handelt es sich um eine Trennung zwischen dem Geldwert und dem Güterwert. Hier ist der Geldwert durch den Warenwert nicht ersetzbar. Da stoffwertloses Geld immer eine Anforderung stellt, wird es deshalb als Kreditgeld bezeichnet. Typische Erscheinungsformen des Kreditgeldes sind Banknoten, Scheidemünzen (unterwertige Münzen) und Buchgeld (Guthaben auf Girokonten).

2. Funktionen des Geldes [ Überblick Geld ]

 
3. Definition des Geldbegriffs - Die Geldmengen [ Überblick Geld ]

Definition des Geldbegriffs

Bei der Suche nach einer geeigneten Definition des Geldbegriffs entstehen jedoch Abgrenzungsprobleme. Eine mögliche Definition ist diese:

Zum Geld zählen die Vermögensteile, die im Rahmen des nationalen Zahlungsverkehrs generell zur Erfüllung von Verbindlichkeiten akzeptiert werden. Somit umfasst Geld in der heutigen Volkswirtschaft Banknoten, Münzen und Sichtguthaben bei Banken.

Die Geldmengen

Die deutsche Bundesbank unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Geldmengen:

Geldmenge M1 ist die Summe des Bestandes an Banknoten, Münzen und Sichtguthaben von Staat, privaten Haushalten und Produktionsunternehmungen abzüglich der Sichtguthaben des Staates bei der Bundesbank.

Die Geldmenge M2 beinhaltet die Geldmenge M1 und Terminguthaben.

Die Geldmenge M3 setzt sich aus der Geldmenge M2 und zusätzlich dem Sparguthaben zusammen.

Die "Geldmenge M3 erweitert" beinhaltet zur Geldmenge M3 noch zusätzlich die kurzfristigen auf DM lautende Euroeinlagen inländischer Nichtbanken, die bei Auslandsfilialen und Auslandstöchtern der Banken unterhalten werden und außerdem die Bestände an kurzfristigen Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr in der Hand inländischer Nichtbanken.

 
4. Die Deutsche Bundesbank [ Überblick Geld ]
(Achtung: Europäische Zentralbank übernahm ab 2000 wichtige Funktionen!)

Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland und somit als solche für die Geldpolitik Deutschlands verantwortlich.

Die wichtigste Aufgabe der Bundesbank ist in §3 des Bundesbankgesetzes festgelegt:

"Die Deutsche Bundesbank regelt mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland."

Die Aufgabe, "die Währung zu sichern", besteht aus zwei Bereichen:

Zum einen aus der Sicherung der Geldwertstabilität im Innern, also der Preisniveaustabilität, und zum anderen aus der Sicherung des Außenwertes der DM. Die Sicherung der Geldwertstabilität im Innern steht jedoch im Vordergrund.

§12 des Bundesbankgesetzes legt außerdem fest, dass die Bundesbank bei der Ausübung ihrer Befugnisse von Weisungen der Bundesregierung unabhängig ist. Trotz ihrer Unabhängigkeit sollte die Bundesbank unter Wahrung ihrer Ziele die Bundesregierung bei den gesamtwirtschaftlichen Zielen unterstützen.

Das oberste Organ der Bundesbank ist der Zentralbankrat. Er setzt sich aus dem Präsidenten der Bundesbank, dem Vizepräsidenten der Bundesbank, den sonstigen Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken zusammen. Das Direktorium ist das ausführende Organ der Bundesbank, das heißt, dass es für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrates verantwortlich ist. Der Zentralbankrat tagt normalerweise 14-tägig in Frankfurt.

Die Bundesbank besitzt das Banknotenmonopol und wickelt die Bankgeschäfte des Staates ab. Die Gewinne der Bundesbank erhält der Staat.

Da die Bundesbank von den Weisungen der Bundesregierung unabhängig ist, kann der Zentralbankrat der Bundesbank Entscheidungen gegen den Willen der Bundesregierung fällen. Wenn sich jedoch eine negative Entwicklung der Bundesbank gegenüber der Bundesregierung abzeichnen würde, könnte das Parlament die Unabhängigkeit der Bundesbank von der Bundesregierung aufheben. Die gegenwärtige Stellung der Bundesbank ist im wesentlichen auf die schlechten Inflationserfahrungen in Deutschland nach dem 1. und 2. Weltkrieg zurückzuführen. Damals musste die Reichsbank dem Staat Reichsmark gegen Schuldtitel zur Verfügung stellen, um die hohen Rüstungskosten zu finanzieren.

Die Bilanz der Deutschen Bundesbank

Die wichtigsten Aktiva der Deutschen Bundesbank sind Währungsreserven, Kredite an Geschäftsbanken und Kredite an den Staat.

Über ihre Position "Kredite an Geschäftsbanken" versorgt die Bundesbank die Geschäftsbanken mit Zentralbankgeld.

Die "Kredite an den Staat" sind nur als Kassenkredite zur kurzfristigen Überbrückung von Auszahlungsüberschüssen zulässig, und daher weniger bedeutsam.

Die wichtigsten Passiva der Deutschen Bundesbank sind der Banknotenumlauf und Einlagen von Geschäftsbanken und Staat.

Durch den "Banknotenumlauf" wird die Volkswirtschaft mit dem nötigen Bargeld versorgt. Der Banknotenumlauf nimmt zum Beispiel zu, wenn eine Geschäftsbank einen in Anspruch genommenen Diskontkredit in bar abruft.

Die "Einlagen von Geschäftsbanken" dienen der Steuerung der Kreditgewährung und damit der Schaffung von Geld durch die Geschäftsbank.

Die "Einlagen des Staates" resultieren aus der Verpflichtung des Bundes und der Länder, ihre freien Mittel bei der Bundesbank auf Girokonten anzulegen.

Die Bundesbank ist die Bank der Banken.

 
5. Die Geschäftsbanken [ Überblick Geld ]

Geschäftsbanken sind Unternehmungen, deren kurzfristige Verbindlichkeiten in der Volkswirtschaft als Geld verwendet werden. Banken nehmen und gewähren Kredite, sind also vor allem Händler in Forderungen und Verbindlichkeiten. Für die Geschäftsbank ist die Gewinnmaximierung das Hauptziel ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die wichtigste Nebenbedingung der Geschäftsbank ist die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität). Die Hauptgewinne einer Geschäftsbank liegen im Unterschied zwischen den Zinsen, die sie für gewährte Darlehen erhält (Sollzinsen), und den Zinsen, die sie für selbst aufgenommene Gelder (insbesondere für Sicht-, Termin- und Spareinlagen) zahlt (Habenzinsen).

Gewährte Kredite von Geschäftsbanken sind teils verbrieft und teils unverbrieft.

Verbriefte Kredite sind Schulddokumente und Schuldverschreibungen. Zu den unverbrieften Krediten zählen Kontokorrentkredite (Kredite in Form von Kontoüberziehungen).

Die Bilanz der Geschäftsbank

Die Guthaben einer Geschäftsbank bei der Bundesbank bestehen im wesentlichen aus gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven (Sichtguthaben, Termin- und Spareinlagen) und geringen Überschussreserven, die zur Abwicklung des Überweisungsverkehrs benötigt werden.

 
6. Märkte des Geldbereichs - Kreditmärkte [ Überblick Geld ]

Kreditmärkte sind Märkte, auf denen Kredite unterschiedlichster Art angeboten werden.

Dabei wird unterschieden zwischen Märkten für kurz- und mittelfristige Kredite und Märkten für langfristige Kredite.

Märkte für kurz- und mittelfristige Kredite

  1. Geldmarkt

    Auf dem Geldmarkt finden nur Kreditgeschäfte zwischen Geschäftsbanken oder zwischen der Zentralbank und Geschäftsbanken statt.

    Der Geldmarkt besteht aus zwei Teilmärkten:

    Zwischen beiden Teilmärkten besteht eine enge Verbindung, da sich die Geschäftsbanken sinnvollerweise auf dem Teilmarkt verschulden, der ihnen günstigere Kreditkonditionen bietet.

  2. Markt für Bankkredite

    Auf diesem Markt treten Geschäftsbanken als Anbieter von Geld und die Nichtbanken als Nachfrager von Geld auf. Die wichtigsten Teilmärkte sind Märkte für Kontokorrentkredite, für Wechselkredite und für Darlehen.

  3. Markt für Bankeinlagen

    Hier treten die Geschäftsbanken als Nachfrager von Zentralbankgeld auf, welches sie als Unterstützung für ihre Kreditgewährung benötigen. In diesem Fall sind die Anbieter dieses Zentralbankgeldes Nichtbanken, die Sicht-, Termin- oder Sparguthaben unterhalten.

Märkte für langfristige Kredite

Der Markt für langfristige Kredite setzt sich aus dem Kapitalmarkt und dem Markt für sonstige langfristige Kredite zusammen.
Auf dem Kapitalmarkt werden börsenartige Schuldverschreibungen gehandelt (z.B. Aktien).
Auf dem Markt für sonstige langfristige Kredite werden vor allem Hypothekenkredite angeboten und nachgefragt.  

Literaturverzeichnis [ Überblick Geld ]

Baßeler/ Heinrich/ Koch: Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft, Köln 1995

Altmann, Jörn: Volkswirtschaftslehre, Stuttgart - Jena, 3. Auflage

Siebert, Horst: Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Stuttgart, Berlin, Köln, 10. Auflage
 

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