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Europäische Union   [ zurück zu WIRTSCHAFT Titelseite ]
  Überblick

III. Mitglieder und Außenbeziehungen

Mitgliedstaaten (15)

Amtliche Reihenfolge
nach dem Alphabet der Staatsnamen in der jeweiligen Nationalsprache
mit Beitrittsjahr(en) (z.B. EGKS 1952 und EWG / Euratom 1958)
B Belgien 1952 / 1958
DKDänemark1973
DBR Deutschland1952 / 1958
GRGriechenland1981
ESpanien1986
FFrankreich1952 / 1958
IRLIrland1973
IItalien1952 / 1958
LLuxemburg1952 / 1958
NLNiederlande1952 / 1958
AÖsterreich1995
PPortugal1986
FINFinnland1995
SSchweden1995
UKGroßbritannien und Nordirland1973

Die meisten außereuropäischen Hoheitsgebiete von EU-Staaten gehören entweder zur EU oder sind dieser assoziiert.

Kandidaten

(* bzw. **     Beitrittsverhandlungen am 31.3.1998 bzw. 15.2.2000 eröffnet)

 
Außenbeziehungen

Vorbemerkung

Die Kommission nimmt an den meisten bilateralen, regionalen und globalen Verhandlungen im Namen und im Auftrag der EU-Staaten teil. Ende 1999 war die Kommission bei 128 Regierungen und internationalen Organisationen akkreditiert; 166 Drittstaaten hatten diplomatische Vertretungen bei den Europäischen Gemeinschaften. Im Mittelpunkt der Abkommen mit Drittstaaten stehen die Handelsbeziehungen, jedoch wurden mit zahlreichen Staaten auch regelmäßige politische Kontakte auf hoher Ebene und eine Zusammenarbeit v.a. in Wirtschaft und Kultur vereinbart. Die Entwicklungshilfe vollzieht sich überwiegend auf der Grundlage von Assoziierungs-, Kooperations- und Handelsabkommen; diese umfassen für die Entwicklungsländer in der Regel nicht nur das 1971 eingeführte Allgemeine Präferenzsystem (Zollfreiheit oder ermäßigte Zölle beim Export gewerblicher Waren in die EU), sondern auch Bestimmungen über wirtschaftliche Zusammenarbeit und EU-Finanzhilfen. Kernstück der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sind die Abkommen mit den AKP-Staaten (siehe unten). Wesentlicher Bestandteil der in jüngerer Zeit unterzeichneten Abkommen mit Drittstaaten sind die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte. – Die EU ist führender Geber humanitärer Hilfe (1999: 810 Mio.  über ECHO; siehe Kommission ). – Die von IWF und Weltbank (siehe UN ) verwaltete Initiative zur Reduzierung der Schuldenlast der hoch verschuldeten Länder (Heavily Indebted Poor Countries / HIPC) wird die EU mit 950 Mio. US- $ unterstützen (Unterzeichnung durch EU am 7.7.2000).

Assoziierte Staaten

(darunter E = Europa-Abkommen mit zehn für einen EU-Beitritt in Frage kommenden mittel- und osteuropäischen Staaten, die u.a. einen regelmäßigen politischen Dialog, eine schrittweise wirtschaftliche Integration, EU-Finanzhilfen und die Errichtung einer Freihandelszone vorsehen sowie mit Ausnahme von Polen seit 1.7.2000 bzw. für Litauen ab 1.1.2001 auch eine beschränkte Liberalisierung des Agrarhandels umfassen; * Abkommen unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft):

Notwendige Voraussetzung für einen EU-Beitritt ist die Erfüllung aller vom Europäischen Rat (ER) in Kopenhagen im Juni 1993 festgelegten Beitrittskriterien (Kopenhagen-Kriterien): Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten (politisches Kriterium; eine Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen); funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten (wirtschaftliches Kriterium); Übernahme der aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Übernahme der Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion (Kriterium der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes an Verträgen und Rechtsakten, des »acquis communautaire«). Die Kommission prüft regelmäßig die Fortschritte der beitrittswilligen Staaten bei der Erfüllung der Beitrittskriterien. In den Beitrittsverhandlungen wird jeder Staat für sich genommen beurteilt. – Die den beitrittswilligen Staaten in Mittel- und Osteuropa gewährte Heranführungshilfe beträgt für 2000–2006 21,8 Mrd.  in Preisen von 1999: PHARE-Programm (*1989; 1990–99: 11 Mrd. ; ab 2000 jährlich 1,56 Mrd. ), seit 1997 Konzentration auf den Erwerb der Fähigkeiten zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, d.h. Stärkung der Kapazitäten in Verwaltung und Justiz (30% der Mittel), und Finanzierung von Investitionen (70%); Heranführungshilfe für die Landwirtschaft (SAPARD, *1999, jährlich 520 Mio. ); Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA, *1999, jährlich 1,04 Mrd. ) zur Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Verkehr und Umwelt. Auch die nicht-assoziierten Länder Albanien (Handels- und Kooperationsabkommen seit 1.12.1992 in Kraft), Bosnien-Herzegowina und Mazedonien (Kooperationsabkommen seit 1.1.1998 in Kraft) werden durch das PHARE-Programm beim Übergang zu Demokratie und Marktwirtschaft unterstützt.

Die im Rahmen des »Programms von Barcelona« vom 27./28.11.1995 unterzeichneten euro-mediterranen Assoziierungsabkommen mit den Staaten des östlichen und südlichen Mittelmeerraums lösen die bisher bestehenden Kooperationsabkommen ab und sehen neben einem politischen Dialog u.a. eine schrittweise Zollsenkung, die Schaffung einer Freihandelszone binnen zwölf Jahren, den Ausbau der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit sowie EU-Finanzhilfen (1995-99: 4,7 Mrd. ECU) vor. Die EU strebt solche Assoziierungsabkommen auch mit den Mittelmeerstaaten an, mit denen bisher nur Kooperationsabkommen (zollfreier Zugang zur EU für fast alle gewerblichen Waren, Zugeständnisse für einige Agrarerzeugnisse und EU-Finanzhilfen) bestehen: Ägypten (in Kraft 1977), Algerien (1976), Libanon (1977) und Syrien (1977).

Abkommen

Das erste Assoziierungsabkommen mit Entwicklungsländern wurde am 20.7.1963 in Jaunde (Kamerun) mit 17 unabhängigen afrikanischen Staaten geschlossen. Seit 1975, nach dem Beitritt Großbritanniens, bestehen Abkommen zwischen EWG (jetzt EG) und bestimmten Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten). Das am 23.6.2000 in Cotonou (Benin) mit den 71 AKP-Staaten sowie sechs Staaten bzw. Gebieten im Pazifik (die Staaten Marshallinseln, Mikronesien, Nauru und Palau sowie Cookinseln und Niue, beide Neuseeland, werden damit Mitglieder der AKP-Gruppe) unterzeichnete Partnerschaftsabkommen, das nicht vor 2002 (nach Ratifizierung) in Kraft treten wird, hat eine Laufzeit von 20 Jahren; es löst das Lomé-IV-Abkommen ab, das am 29.2.2000 ausgelaufen ist. Kuba, das bei der AKP-Gruppe Beobachterstatus hat, hatte seinen Antrag auf Beitritt zu dem Abkommen zurückgezogen. Ziele der neuen Partnerschaft, die auf einem politischen Dialog, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen beruht und dem ein integriertes, die politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und Umweltaspekte Rechnung tragendes Konzept zugrunde liegt, sind die Armutsbekämpfung, eine nachhaltige Entwicklung der AKP-Staaten und deren schrittweise Integration in die Weltwirtschaft. Vorgesehen ist auch eine Beteiligung der nichtstaatlichen Akteure an der Partnerschaft. Wesentliche Bestandteile des Abkommens sind die Achtung der Menschenrechte, der Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie eine Verpflichtung zur verantwortungsvollen Staatsführung. Bei Verstößen gegen diese wesentlichen Elemente und in schweren Fällen von Korruption sind Konsultationen und ggf. geeignete Maßnahmen (bis hin zur Aussetzung der Anwendung des Partnerschaftsabkommens gegenüber dem betreffenden AKP-Staat) vorgesehen. Grundlegend neu geregelt werden die wirtschafts- und handelspolitische Zusammenarbeit. Sie baut auf einer regionalen Integration und Kooperation der AKP-Staaten auf, berücksichtigt den unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen AKP-Staaten und führt schrittweise eine neue, mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) konforme Handelsregelung ein. Während einer Vorbereitungszeit, die spätestens Ende 2007 endet, werden für alle AKP-Staaten die bisher eingeräumten einseitigen Handelspräferenzen, die mit den WTO-Regeln nicht vereinbar sind, beibehalten. Spätestens am 1.1.2008 sollen mit Gruppen von AKP-Staaten regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Kraft treten, die nach einer Übergangszeit bis 2020 eine vollständige gegenseitige Handelsliberalisierung vorsehen. Die am wenigsten entwickelten Länder, darunter 39 AKP-Staaten, werden ab 2005 freien Marktzugang zur EU für fast alle ihre Produkte haben. Für 2000–05 sind aus den Mitteln des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (siehe EEF, Abschnitt V ) EU-Zuschüsse von 13,5 Mrd.  sowie Darlehen der Europäischen Entwicklungsbank (siehe EIB ) von 1,7 Mrd.  vorgesehen; weitere 9,9 Mrd.  stehen aus früheren EEF zur Verfügung. Die einzelnen AKP-Staaten haben sich verpflichtet, eigene Staatsangehörige, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines EU-Staats aufhalten, wieder aufzunehmen. Über die von der EU geforderte Rücknahme illegal Eingereister aus Drittstaaten oder Staatenloser, die über ihr Territorium in einen EU-Staat einreisten, sollen auf Antrag der EU bzw. jedes einzelnen AKP-Staats bilaterale Abkommen ausgehandelt werden. – Das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit Südafrika (AKP-Staat mit Sonderstatus) , das einen asymmetrischen Abbau der Zölle für über 85% der Exporte binnen zwölf Jahren, weitere EU-Finanzhilfen (2000–06: 885 Mio. ) und den Ausbau der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen vorsieht, wurde zum 1.1.2000 vorläufig in Kraft gesetzt; mehrere EU-Staaten machen die Ratifizierung vom Schutz traditioneller Bezeichnungen für ihre Weine und Spirituosen abhängig. Die EU ist Südafrikas wichtigster Handelspartner.

Die mit elf der zwölf GUS-Staaten geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen regeln die Beziehungen in Politik, Wirtschaft und Handel und bilden die Grundlage für eine soziale, finanzielle, wissenschaftliche, technologische und kulturelle Zusammenarbeit. Interimsabkommen, die wegen ihres kommerziellen Charakters in die Zuständigkeit der Kommission fallen, erlauben die zeitlich vorgezogene Anwendung der Handelsbestimmungen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vor deren Ratifizierung. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bestehen mit (* Abkommen unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft; IA = Interimsabkommen): Armenien (1.7.1999), Aserbaidschan (1.7.1999), Georgien (1.7.1999), Kasachstan (1.7.1999), Kirgisistan (1.7.1999), Moldau (1.7.1998), Russische Föderation (1.12.1997), Turkmenistan (25.5.1998*, IA 10.11.1999*), Ukraine (1.3.1998), Usbekistan (1.7.1999) und Weißrussland (6.3.1995*, IA 25.3.1996*; Ratifizierung durch EU am 15.9.1997 suspendiert). – Die EU unterstützt den wirtschaftlichen und politischen Transformationsprozess in den GUS-Staaten und der Mongolei v.a. im Rahmen ihres TACIS-Programms. Seit 1991 wurden Zuschüsse von über 3,3 Mrd.  für mehr als 3000 Projekte bewilligt; 2000–06: 3,1 Mrd. .

Allen Staaten wird im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems eine bevorzugte Behandlung gewährt. Bilaterale Kooperationsabkommen wurden mit fast allen Staaten in Mittel- und Südamerika unterzeichnet. Die 1990 mit den Staaten der Rio-Gruppe unterzeichnete Erklärung von Rom sieht einen regelmäßigen Dialog und eine Vertiefung der Zusammenarbeit vor. Ein ähnliches Abkommen wurde 1984 mit den Staaten Mittelamerikas geschlossen. Am 15.12.1995 wurde mit den Staaten des Mercosur ein Rahmenabkommen über Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft und Kultur unterzeichnet, das auch die Errichtung einer Freihandelszone vorsieht. Ein Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit Chile trat 1999 in Kraft. Das umfassende Freihandelsabkommen mit Mexiko, das am 1.7.2000 in Kraft trat und Teil eines weitergehenderen Rahmenabkommens ist, umfasst Warenaustausch, Dienstleistungen, öffentliches Auftragswesen sowie Bestimmungen zum geistigen Eigentum und zum Schutz von Direktinvestitionen. Vorgesehen ist ein vollständiger Abbau der Zölle für Industrieprodukte bis 2003 (EU) bzw. 2007 (Mexiko) und eine begrenzte Liberalisierung des Agrarhandels, von der Fleisch, Milchprodukte und Getreide ausgeschlossen sind. Derzeit entfallen rund 80% des Außenhandels von Mexiko auf die beiden anderen Mitglieder der Nordamerikanischen Freihandelszone (Nafta) und 6% auf die EU-Staaten.

Kooperationsabkommen, die eine umfassende wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit und zum Teil auch eine bevorzugte Behandlung im Warenverkehr vorsehen, wurden geschlossen u.a. mit den ASEAN-Staaten (1980), Bangladesch (1976), Indien (1973 und 1981), Kambodscha (1996, 1999), Laos (1996), Mongolei (1992), Nepal (1995), Pakistan (1976 und 1986), Sri Lanka (1975), Vietnam (1995) und den Staaten des Golf-Kooperationsrats (1988). Mit der VR China wurde am 19.5.2000 ein bilaterales Abkommen über deren Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) unterzeichnet, das die bisherigen Handelsvereinbarungen des Kooperationsabkommens (1985) ablösen wird. Die Treffen mit der VR China und mit Indien (erstmals 28.6.2000) sind institutionalisiert. Mit der Republik Korea wurde 1995 ein Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit unterzeichnet. – Die alle zwei Jahre stattfindende asiatisch-europäische Zusammenarbeit ASEM (Asia European Meeting) dient der Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den ASEAN-Staaten.

Die Beziehungen zu den vier Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) werden durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geregelt Die am 21.6.1999 unterzeichneten sieben bilateralen Verträge mit der Schweiz, die eine Liberalisierung in mehreren Bereichen vorsehen und den Zugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt verbessern, wurden am 8.10.1999 vom Schweizer Parlament, Anfang Mai 2000 vom Europäischen Parlament (EP) ohne Gegenstimmen und am 21.5. bei einer Volksabstimmung in der Schweiz von 67,2% der Teilnehmer gebilligt (nur in zwei von 26 Kantonen, im Tessin und in Schwyz, wurden die Verträge mehrheitlich abgelehnt; Stimmbeteiligung 47,4%). Die Abkommen, die ein Gesamtpaket bilden, treten voraussichtlich 2001 nach Ratifizierung des Abkommens über den freien Personenverkehr durch die nationalen Parlamente der 15 EU-Staaten in Kraft. – Mit den USA und mit Kanada bestehen umfassende, über Handel und Wirtschaft deutlich hinausgehende Partnerschaften. Durch die 1990 mit den USA bzw. mit Kanada unterzeichnete gemeinsame »Transatlantische Erklärung« wurde der Dialog über alle wichtigen Fragen von gemeinsamem Interesse institutionalisiert. – Konsultationen auf Ministerebene finden auch mit Japan, Australien und Neuseeland statt.
 

  IV. Organe und ausgewählte Einrichtungen der EU  
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